Der Klimawandel führt in einigen Teilen Deutschlands zu einer Veränderung der Niederschlagsverhältnisse, immer häufiger kommt es zu Starkregenereignissen. Neben den Betreibern der Abwasseranlagen sind bei dieser Problematik auch die Hauseigentümer, Bauherren und Architekten gefragt. Mittels objektbezogenen Schutzmaßnahmen lassen sich Häuser und Grundstücke vor Wassereintritt sichern.
Als elementarste Maßnahme wird dabei der Einbau eines Verschlusses zur Sicherung gegen Rückstau aus der Kanalisation angesehen. In den AEB der FWA mbH ist die Eigenpflicht aller Kunden zum Schutz vor schädlichem Rückstau aus der Kanalisation unterhalb der Rückstauebene verankert.
Bereits durch einfache Verhaltensregeln können Sie Schäden vorsorgen. Beispielsweise sollten überschwemmungsgefährdete Keller nicht als Wohnraum ausgestaltet werden. Bei der Einrichtung sollten wasserbeständige Materialen, wie z. B. Fliesen, verwendet werden. Heizungsanlagen und elektrischen Installationen sind sinnvoller Weise eher in Obergeschossen unterzubringen. Heizöltanks müssen gegen Wassereintritt und Auftrieb gesichert werden.
Schadensursache | Maßnahmen |
Wassereintritt über Fenster/Türen/ Kellereingänge/tief liegende Garagen |
Mobile Schutzelemente (Barrierensysteme, Fensterklappen) -------------------------------------------------------------------- Konstruktive Maßnahmen (Bodensenken, Bodenschwellen, Aufkantungen) |
Wassereintritt über (Keller-) Lichtschächte | |
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nicht stauendes Sickerwasser durch undichte Wände | Maßnahmen bei Neu- und Bestandsbauten (Abdichtung, Dränung) |
in der Wand aufsteigendes Kapillarwasser | |
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Wassereintritt durch Kellersohle/-wände verursacht durch Grundwasser/aufstauendes Sickerwasser |
Maßnahmen bei Neu- und Bestandsbauten (Weiße Wanne, Schwarze Wanne, nachträgliche Kellersanierung) |
Wassereintritt über undichte Rohrdurchführungen (Strom, Gas, Öl, Abwasser) |
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Wassereintritt auf Grund von Rückstau im Kanalnetz | Rückstausicherung (Hebeanlage, Rückstauverschluss) |
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