Wasserqualität

Sehr geehrte Kunden,
sehr geehrte Installateure,

die FWA mbH möchte Sie über die Qualität des Trinkwassers im Versorgungsgebiet informieren. Entsprechend der Trinkwasserverordnung ist die FWA mbH verpflichtet, die nachstehend genannten Grenzwerte einzuhalten.

 
Die in der Tabelle aufgeführten Ist-Werte (Mittelwerte) sind für die Materialauslegung der Hausanschlüsse und Kundenanlagen heranzuziehen. Die Auswahl der Installationsmaterialien hat nach den Vorgaben der Normenreihen DIN EN 12502 in Verbindung mit DIN 50930-6 zu erfolgen.

 

Die Installation von Trinkwasseranlagen darf nur durch Installationsunternehmen ausgeführt werden, die bei der FWA mbH angemeldet sind. Die Installationsfirmen müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Normenreihen DIN EN 806 und DIN 1988 beachten.

Das Wasserwerk Briesen

versorgt:

  • Stadt Frankfurt (Oder)
    mit allen Ortsteilen (OT Booßen, OT Güldendorf, OT Hohenwalde, OT Kliestow, OT Lossow, OT Lichtenberg, OT Pagram, OT Rosengarten, OT Markendorf-Siedlung und OT Markendorf
    mit Gewerbegebiet TeGeCe, Wildbahn 19-94 und Igelweg 1-6b ab Juni 2023
  • Amt Odervorland
    Gemeinde Jacobsdorf (OT Jacobsdorf, OT Petersdorf, OT Pillgram,OT Sieversdorf)
    Gemeinde Briesen (OT Biegen)
  • Amt Schlaubetal
    Stadt Müllrose mit allen Ortsteilen (OT Dubrow, OT Kaisermühl, OT Biegenbrück)
  • ZV Fürstenwalde (LOS)
    für die Orte Briesen, Alt-Madlitz, Neu-Madlitz, Wilmersdorf, Vorwerk Wilmersdorf, Falkenberg,
    Arensdorf, Hasenfelde, Heinersdorf, Tempelberg und Behlendorf
  • ZV Fürstenwalde (MOL)
    für die Orte Petershagen und Treplin
  • WAZ Seelow (MOL)
    für die Orte Georgenthal, Falkenhagen und Regenmantel

Kriterium

Grenzwert nach Trinkwasser-verordnung

Werte aus dem GJ 2024 (Mittelwerte)

1,2 Dichlorethan

≤0,003 mg/l

<0,0003

1,2-Dichlorpropan (PSM)

<0,0001 mg/l

<0,0001

2,4-Dichlorprop

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Acrylamid

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Alachlorsulfonsäure (von Alachlor)

mg/l

<0,00005

Aluminium

0,2 mg/l

<0,02

Ammonium

0,5 mg/l

<0,05

AMPA (von Glyphosat)

mg/l

<0,00005

Atrazin

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Basekapazität bis pH 8,2

mmol/l

0,24

Bentazon

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Benzol

≤0,001 mg/l

<0,0005

Bor

1 mg/l

0,054

Bromacil

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Bromat

≤0,01 mg/l

<0,01

Calcitlösekapazität

≤5 mg CaCO3/l

-1,7

Chlorid

≤250 mg/l

39

Chlorthalonilsulfonsäure (R 41788/Vis-01/M12)

≤0,003 mg/l

<0,00005

Chrom

0,025 mg/l

<0,0005

Clostridium perfringens (einschließlich Sporen)

0 KBE/100 ml

0

Coliforme Bakterien

0 KBE/100 ml

0

Cyanid

0,05 mg/l

<0,005

Desethylatrazin

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Desethyldesisopropylatrazin

<0,0001 mg/l

<0,00005

Desethylterbutylazin

<0,0001 mg/l

<0,00005

Desisopropylatrazin

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Desphenyl-Chloridazon (Metabolit B)

≤0,003 mg/l

<0,00005

Dimethenamidsulfonsäure (M27)

≤0,003 mg/l

<0,00005

Diuron

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Eisen

0,2 mg/l

0,014

Elektische Leitfähigk.bei 25 °C (vor Ort)

2790 µS/cm

813

Elektrische Leitfähigk.bei 20 °C (vor Ort)

≤2500 µS/cm

729

Enterokokken

0 KBE/100 ml

0

Escherichia coli

0 KBE/100 ml

0

Ethidimuron

<0,0001 mg/l

<0,00005

Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm)

0,5 1/m

0,2

Fluorid

1,5 mg/l

0,12

Geruch

ohne

Geschmack

ohne

Glyphosat

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Härte (CaCO3)

mmol/l

3,41

Härte (Summe Ca+Mg)

°dH

19,1

Hexazinon

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Isoproturon

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Kalium

mg/l

5,33

Kalzium

mg/l

111

Koloniezahl bei 22 °C

≤100 KBE/1 ml

0

Koloniezahl bei 36°C

≤100 KBE/1 ml

0

Magnesium

mg/l

15,2

Mangan

0,05 mg/l

<0,002

MCPA

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Mecoprop

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Metabolit CGA 354742 (von Dimethachlor)

≤0,003 mg/l

<0,00005

Metabolit CGA 357704 (von S-Metoalchlor)

≤0,001 mg/l

<0,00005

Metabolit CGA 369873 (von Dimethachlor)

≤0,001 mg/l

<0,00005

Metabolit NOA 413173 (von S-Metolachlor)

≤0,003 mg/l

<0,00005

Metalaxyl

<0,0001 mg/l

<0,00005

Metalaxyl-Dicarbonsäure (CGA 108906)

<0,001 mg/l

<0,00005

Metazachlorsäure (BH 479-4)

≤0,003 mg/l

0,000079

Metazachlor-Sulfonsäure (BH 479-8)

≤0,003 mg/l

0,000104

Methyldesphenylchloridazon (Metabolit B1)

≤0,003 mg/l

<0,00005

Metolachlor

≤0,0001 mg/l

<0,00005

N,N-Dimethylsulfamid (DMS)

≤0,001 mg/l

<0,00005

Natrium

200 mg/l

30,5

Nitrat

50 mg/l

1,01

Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)

mg/l

4,3

Ortho-Phosphat

mg/l

<0,1

Perfluorbutansäure (PFBA)

mg/l

<0,000005

Perfluorbutansulfonsäure (PFBS)

mg/l

<0,000005

Perfluordecansulfonsäure (PFDS)

mg/l

<0,000005

Perfluordekansäure (PFDA)

mg/l

<0,000005

Perfluordodecansulfonsäure (PFDoDS)

mg/l

<0,000005

Perfluordodekansäure (PFDoDA)

mg/l

<0,000005

Perfluorheptansäure (PFHpA)

mg/l

<0,000005

Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS)

mg/l

<0,000005

Perfluorhexansäure (PFHxA)

mg/l

<0,000005

Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)

mg/l

<0,000005

Perfluornonansäure (PFNA)

mg/l

<0,000005

Perfluornonansulfonsäure (PFNS)

mg/l

<0,000005

Perfluoroctansäure (PFOA)

mg/l

<0,000005

Perfluoroctansulfonsäure (PFOS)

mg/l

<0,000005

Perfluorpentansäure (PFPeA)

mg/l

<0,000005

Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS)

mg/l

<0,000005

Perfluortridecansulfonsäure (PFTrDS)

mg/l

<0,000005

Perfluortridekansäure (PFTrDA)

mg/l

<0,000005

Perfluorundekansäure (PFUnDA)

mg/l

<0,000005

Perfluorundekansulfonsäure (PFUnDS)

mg/l

<0,000005

pH-Wert (vor Ort)

6,5 bis 9,5

7,51

Probenahme Mikrobiologie (Zweck a)

ja

Probenahme TW

ja

Quecksilber

0,001 mg/l

<0,0001

Sättigungsindex

0,058

Sättigungs-pH ber.

7,47

Säurekapazität bis pH 4,3

mmol/l

2,87

Selen

0,01 mg/l

<0,001

Simazin

≤0,0001 mg/l

<0,00005

S-Metolachlorsäure (CGA 51202, CGA 351916)

≤0,003 mg/l

0,00006

S-Metolachlorsulfonsäure (CGA 354743)

≤0,003 mg/l

0,000056

Sulfat

≤250 mg/l

205

Summe Pestizide gesamt

<0,0005 mg/l

<0,00005

Summe PFAS-20

<0,0001 mg/l

<0,000005

Summe Phenoxycarbonsäuren

≤0,0005 mg/l

<0,00005

Summe PSM-Metabolite

mg/l

0,00029

Summe Tetrachlorethen und Trichlorethen

≤0,01 mg/l

<0,0001

Summe Triazine

≤0,0005 mg/l

<0,00005

Temperatur

°C

12,6

Temperatur Titration BK

°C

25

Temperatur Titration SK

°C

25

Terbuthylazin

≤0,0001 mg/l

<0,00005

Tetrachlorethen

mg/l

<0,0001

Trichlorethen

mg/l

<0,0001

Trübung

1,0 NTU

0,07

Uran

0,01 mg/l

0,0004

Die Angaben basieren auf der Jahresauswertung 2024.

Wichtiger Hinweis – Aufbereitungsstoff:

Im Wasserwerk Briesen wird zur pH-Wert Anhebung und zur Entsäuerung des Wassers Natriumhydroxid als Aufbereitungsstoff zugesetzt. Der Grenzwert für den pH-Wert liegt gem. der gültigen Trinkwasserverordnung zwischen 6,5 und 9,5.
Die Entsäuerung des Wassers erhöht seinen korrosionschemischen Schutz gegenüber metallischen und zementgebundenen Stoffen und senkt die CO2-Konzentration.

Das Wasserwerk Müllrose

Achtung: Aufgrund von Baumaßnahmen wurde das Wasserwerk Müllrose im Juni 2023 für voraussichtlich 2 Jahre vom Netz genommen. Die genannten Gebiete erhalten in dieser Zeit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Briesen.

versorgt bis Mai 2023 das:

Gewerbegebiet TeGeCe, Wildbahn 19 – 94 und Igelweg 1 – 6 b in Frankfurt (Oder) OT Markendorf.

Kriterium

Grenzwert nach

Trinkwasserverordnung

Werte aus dem GJ 2023

(Mittelwerte)

Ammonium

0,5 mg/l

<0,05

Aussehen / Färbung


farblos

Coliforme Bakterien

0 KBE/100 ml

0

Eisen

0,2 mg/l

0,01

Enterokokken

0 KBE/100 ml

0

Escherichia Coli

0 KBE/100 ml

0

Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm)

0,5 1/m

0,1

Geruch

ohne

Geschmack


ohne

Kolonieanzahl bei 22 °C

100 KBE/1 ml

0

Kolonieanzahl bei 36 °C

100 KBE/1 ml

0

Elektrische Leitfähigkeit bei 20 °C (vor Ort)

2500 µS/cm

484

Elektrische Leitfähigkeit bei 25 °C (vor Ort)

2790 µS/cm

540

Mangan

0,05 mg/l

<0,005

pH-Wert (vor Ort)

6,5 – 9,5

7,33

Probenahme Mikrobiologie


ja

Probenahme Trinkwasser

ja

Sauerstoff G22 (vor Ort)

mg O2/l

10,3

Temperatur

°C

8,9

Trübung

1,0 NTU

0,03

Die Angaben basieren auf der Jahresauswertung 2023.

Um die gute Qualität des Frankfurter Trinkwassers zu gewährleisten, werden regelmäßig strenge Kontrollen durchgeführt. In der  Trinkwasserverordnung sind dazu Grenzwerte festgelegt, die auf humanmedizinischen Erfahrungswerten basieren. Dabei wurde eine zusätzliche Sicherheit mit einkalkuliert, so dass der Grenzwert laut TrinkwVO zehn- bis tausendmal geringer ist als der gesundheitlich unbedenkliche Erfahrungswert.

Sie können also unser Frankfurter Trinkwasser ohne Sorge genießen, so viel und so oft Sie das möchten.

Ihr Trinkwasser kommt aus dem Wasserwerk Briesen.

Die obigen Tabellen zeigen die Grenzwerte und die gemessenen Mittelwerte an.

Die Auswahl der Installationsmaterialien hat nach den Vorgaben der Normreihen DIN EN 12502 in Verbindung mit DIN 50930-6 zu erfolgen.

Sind metallische Werkstoffe vorhanden, sollte  grundsätzlich eine galvanische Trennung erfolgen. Fachfirmen können sich über ergänzende Inhaltsstoffe und deren Werte bei den Mitarbeitern des Anschluss- und Genehmigungswesens informieren.

Tel.: 0335 55869-314/-320


Wichtiger Hinweis!

Arbeiten an der Kundenanlage der Wasserversorgung oder an Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht zulässig.

Allgemeines

Für den menschlichen Körper sind eine Vielzahl von Mineralstoffen, Vitaminen u. a. unentbehrlich.

Ein Teil des Bedarfs an diesen lebenswichtigen Stoffen wird bereits durch das Trinkwasser gedeckt. Zum Beispiel sind Mineralstoffe die wichtigen Partner der Vitamine, wenn es um eine gesunde Ernährung geht. An jedem nur denkbaren Prozess, der in unserem Körper abläuft, sind Vitamine und Mineralstoffe beteiligt. Eine schlechte Versorgung führt in erster Linie zu einem Leistungsabfall und einer geschwächten Immunabwehr.

Einige Mineralstoffe und ihre Aufgaben im menschlichen Organismus sind hier dargestellt.

Kalzium

  • Baustein für Knochen und Zähne
  • erforderlich für Muskelkontraktion
  • reguliert Herzschlag
  • wichtig für Blutgerinnung und Gesamtstoffwechsel

Kalium

  • stimuliert Nervenimpulse, Muskelkontraktion, Nierenfunktion
  • reguliert Säure-Basen-Haushalt
  • Aktivierung von Enzymen
  • Muskelmasse, Blutdruck

Chlorid

  • wichtig für Druckregulation
  • Bildung von Magensäure

Magnesium

  • Aktivierung von Enzymen
  • Knochenaufbau
  • Funktion von Muskeln und Nervenzellen
  • Stress u. Alkohol sind Magnesium-Räuber

Eisen

  • Blutbildung
  • Bindung und Transport von Sauerstoff
  • wichtig für viele Enzyme

Natrium

  • wichtig für  Druckregulation,
    Muskeltätigkeit, Nervenleitung
  • von Bedeutung für Aufnahme von
    Kohlenhydraten und Eiweißstoffen

Fluorid

  • Aufbau von Zähnen und Knochen

Natrium

  • wichtig für  Druckregulation,
    Muskeltätigkeit, Nervenleitung
  • von Bedeutung für Aufnahme von
    Kohlenhydraten und Eiweißstoffen

* Hinweis zur Angabe des Härtebereiches

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltver­träglichkeit von Wasch-­ und Reinigungsmitteln (Wasch­- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) be­schlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

­
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab.

Sparsamer Umgang mit Trinkwasser

Wasser, insbesondere Trinkwasser, ist ein kostbares Gut. Durch den Klimawandel und damit verbundene trockene und heiße Sommer mit wenigen Niederschlägen sinken die Grundwasserstände.  Deshalb ist ein verantwortungsvoller und sparsamer Umgang unbedingt notwendig. Denn Grundwasser ist für uns zwar nicht sichtbar, doch die Auswirkungen, die Grundwassermangel und -verschmutzung mit sich bringen, sind es durchaus. Besonders durch den Klimawandel und seine Folgen gerät der natürliche Wasserkreislauf zunehmend unter Stress.

Die FWA führt mit Hilfe der Aqua Kommunal Service GmbH (AKS) ein sorgfältiges Grundwasser-Monitoring durch und trägt so dafür Sorge, dass nicht zu viel Grundwasser entnommen wird. Gleichwohl kann die Verschmutzung von Grundwasser für jahrzehntelange Probleme sorgen.

Wie können wir in unserem Alltag Wasser schützen?

  • Trinkwasser ist Klimaschutz! Das Wasser aus der Leitung ist in Deutschland von hervorragender Qualität. Es unterliegt mit der deutschen Trinkwasserverordnung einer der strengsten Verordnungen weltweit und wird täglich kontrolliert. Dazu kommt es bequem aus dem Wasserhahn. Da weder Flaschen hergestellt und transportiert, noch recycelt oder entsorgt werden müssen, hat Trinkwasser einen deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck. Zudem ist es viel günstiger als Flaschenwasser und ein regionales Produkt.
  • Wasser sparen: Kurzes Duschen anstelle eines Vollbades oder auch ein Sparduschkopf kann den Wasserverbrauch senken. Natürlich sollte man das Wasser nicht unnötig laufen lassen und tropfende Wasserhähne möglichst schnell reparieren. Waschmaschinen und Geschirrspüler stellt man nur vollständig gefüllt an. Die richtige Dosierung der Waschmittel schont die Geräte, die Umwelt und den Geldbeutel. Obst und Gemüse wäscht man am besten nicht in einer Schüssel ab.
  • Pflanzen richtig bewässern: Gärten sind etwas Tolles. Doch die Bewässerung der Pflanzen sollte nur in den Morgen- oder Abendstunden bzw. nachts erfolgen, da sonst ein Großteil des Wassers verdunstet. Zisternen, die möglichst viel Regenwasser auffangen, werden mit den sich ändernden klimatischen Bedingungen und Niederschlägen immer wichtiger.
  • Auf scharfe Reinigungsmittel verzichten: Wasser einzusparen ist nicht immer hilfreich. Viel umweltschonender ist es, bei leichten Verschmutzungen auf Seife oder andere Reinigungsmittel zu verzichten und stattdessen ein wenig mehr Wasser zu nutzen. Je stärker das Abwasser gereinigt werden muss, desto mehr Energie muss aufgewendet werden. Das ist weder gut für unsere Umwelt, noch für unseren Geldbeutel.
  • Kaufverhalten prüfen: Wenn man Wasser sparen möchte, ist es viel sinnvoller, den Kauf von sehr wasserintensiven Produkten zu überdenken, hin und wieder auf Fleisch oder eine zusätzliche Jeans zu verzichten und regionale Produkte den Tomaten aus Spanien oder den Blumen aus Afrika vorzuziehen. Denn jedes hergestellte Produkt benötigt Wasser und Deutschland ist ein großer Importeur von sehr wasserintensiven Nahrungsmitteln und Gütern aus trockeneren Gebieten der Erde, wie zum Beispiel Kaffee, Sojabohnen, Nüssen, Schweinefleisch und Rindfleisch. Auch Baumwolle gehört zu den kritischen Produkten. Ein Kilo Baumwolle verbraucht durchschnittlich 11.000 Liter Wasser, allen voran in den trockenen Ländern Indien, Türkei, Pakistan und Usbekistan.
  • Den Konsum stark gedüngter Produkte aus der konventionellen Landwirtschaft reduzieren: Unsere Kläranlagen können sich noch so viel Mühe bei der Reinigung des Abwassers geben. Doch die meisten Einträge, die unser Wasser belasten, stammen aus der Industrie und Landwirtschaft. Unsere intensive Landwirtschaft setzt auf starke Düngung der Böden, um gute Erträge zu erzielen. Bei übermäßiger Düngung gelangen die Stickstoffe jedoch ins Grundwasser und machen eine aufwendige und energieintensive Aufbereitung im Wasserwerk notwendig.
  • Keine Lebensmittel wegwerfen: 30 Prozent der weltweit produzierten Lebensmittel werden nicht verzehrt. Damit ist auch das für die Herstellung verwendete Wasser verschwendet worden. Eine Halbierung würde weltweit 1.350 Kubikkilometer Wasser sparen. Im Vergleich dazu beträgt der jährliche Regen Spaniens nur 350 Kubikkilometer.

Wasser ist das kostbarste Gut auf der Erde. Es ist durch nichts zu ersetzen – und es ist knapp. Jeder kann mit der Art, wie er Wasser nutzt, konsumiert oder damit umgeht, einen Unterschied machen.

Vorsicht vor stagnierendem Trinkwasser

Wasser, das einen längeren Zeitraum nicht fließt, wird als Stagnationswasser bezeichnet. Besonders gefährlich ist das Stagnationswasser, wenn veraltete Leitungswasserrohre verbaut sind oder sich Bio-Filme in den Leitungen bilden.
  • Wasser sollte nach Stagnation so lange abgelassen werden, bis es wieder spürbar kalt aus der Leitung fließt.
  • Das abgelassene Wasser sollte aufgefangen und z. B. zum Gießen verwendet werden.

Trinkwasserleitungen aus dem Material Blei

Entsprechend der TrinkwV § 17 hat ein Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasser-leitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 diese nach anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

Im öffentlichen Bereich des Trinkwassernetzes der FWA mbH sind keine bekannten Bleirohre mehr vorhanden. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch in einigen Trinkwasserhaus-installationen z.B. in und/oder teilsanierten Gebäuden Bleileitungen vorhanden sind.

Die TrinkwV (Bundesgesetzblatt Teil I/2023/Ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 2023/ Nr. 159) schreibt für Blei im Trinkwasser einen Grenzwert von 0,010 Milligramm pro Liter bis 11.01.2028 danach
0,005 Milligramm pro Liter vor. Das ist nur mit einer bleifreien Trinkwasserhausinstallationsleitung möglich.

  • Sollten Sie als unser Kunde feststellen oder bereits wissen, dass Ihre Trinkwasserhaus-anschlussleitungen oder ein Teilstück davon noch aus dem Werkstoff Blei bestehen, wenden Sie sich gern an uns und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Aufbereitungsstoffe in den Wasserwerken

    • Umstellung von der vorbeugenden Dauerdesinfektion mit Chlor auf eine bedarfsgesteuerte Desinfektion im Wasserwerk Briesen
      Zuvor hatte die FWA das Unternehmen GCI GmbH beauftragt, eine Messkampagne unter verschiedenen Voraussetzungen durchzuführen und anschließend eine Empfehlung zur Dauerdesinfektion abzugeben.Mit Zustimmung der Gesundheitsämter Landkreis Oder-Spree und Frankfurt (Oder) wurden die Empfehlungen aus dem Ergebnisbericht umgesetzt. Dazu fanden umfangreiche bakteriologische Untersuchungen im Versorgungsgebiet der FWA mbH statt und waren ohne Beanstandungen. Das Trinkwasser entsprach der Trinkwasserverordnung.Seit dem 01.01.2023 und mit Zustimmung der Gesundheitsämter erfolgte die Umstellung der vorbeugenden Dauerdesinfektion auf eine bedarfsgesteuerte Desinfektion im Wasserwerk Briesen.

      Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden weiterhin an der vorhandenen Anlage durchgeführt. Dazu gehört auch eine turnusmäßige kurze Funktionsprüfung, um im Bedarfsfall die Anlage kurzfristig wieder in Betrieb zu nehmen.

    • Einsatz von Natronhydroxid (30%ig) im Wasserwerk Briesen
      Zur pH-Wert-Anhebung und zur Entsäuerung des Wassers wird Natriumhydroxid (30%ig) als Aufbereitungsstoff zugesetzt. Der Grenzwert für den pH-Wert liegt in der gültigen TrinkwV zwischen ≥ 6,5 und ≤ 9,5. Die Entsäuerung des Wassers erhöht seinen korrosionschemischen Schutz gegenüber metallischen und zementgebundenen Stoffen und senkt die CO2-Konzentration.
    • Einsatz von Aufbereitungsstoffen im Wasserwerk Müllrose
      Aufgrund von Baumaßnahmen wurde das Wasserwerk Müllrose im Juni 2023 für voraussichtlich 2 Jahre vom Netz genommen. Die genannten Gebiete erhalten in dieser Zeit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Briesen.

Radioaktive Stoffe – Untersuchung bis 2029 nicht erforderlich

Entsprechend § 33 Absatz 1 TrinkwV sind Untersuchungen gemäß § 32 Absatz 1 TrinkwV (radioaktive Stoffe) nicht erforderlich, soweit die zuständige Behörde für einen von ihr zu bestimmenden Zeitraum datenbasiert festgestellt hat, dass radioaktive Stoffe in einem Wasserversorgungsgebiet nicht in Konzentrationen auftraten, die eine Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe erwarten lassen.

Die oberste Landesbehörde (OLB), das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) teilte den Gesundheitsämtern mit Anschreiben vom 15.11.2023 mit,

dass dieser keine Informationen vorliegen, die gegen eine Verlängerung des Zeitraums der Befreiung sprechen. Es wurde ebenso eingeschätzt, dass für das Land Brandenburg weiterhin ausreichend repräsentative Daten vorliegen, auf deren Grundlage die Feststellung nach § 33 Absatz 1 TrinkwV für alle Wasserversorgungsgebiete des Landes Brandenburg getroffen werden kann, dass keine Erstuntersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe für den Betreiber einer Wasserversorgungsanlage bestehen. Diese Feststellung kann für einen Zeitraum von fünf Jahren beginnend ab 1. Januar 2024 getroffen werden.

Somit ist die Erfüllung der Untersuchungspflichten nach § 32 Absatz 1 TrinkwV (Erstuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen Anlage 4 Teil 1 TrinkwV) für die Wasserwerke der FWA mbH bis zum 31.12.2028 nicht erforderlich (Bestätigung aktuelles Schreiben vom Gesundheitsamt Landkreis Oder-Spree vom 18.12.2024, Eingang bei der FWA mbH am 02.01.2025).