I.
Hauptleistungen
1.
Wassertarif
* Die aufgeführten Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es daher zu den angegebenen Werten zu Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen.
1.1
Mengenentgelt (netto)
1,65 EUR/m³
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7%
0,12 EUR/m³*
Mengenentgelt (brutto)
1,77 EUR/m³*
1.2
Grundpreis
1.2.1
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage aus Wohnbebauung
Bemessungsmaßstab für den Grundpreis bildet die Wohnungseinheit (WE). Eine Wohnungseinheit bildet jede in sich abgeschlossene bzw. separierte Wohnung mit Bad und Küche. Die Führung eines Haushaltes muss dort möglich sein.
Grundpreis je 1. WE netto
0,15 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
0,01 EUR/d*
Grundpreis je WE brutto
0,16 EUR/d*
Grundpreis je 2. WE ff. netto
0,07 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
0,00 EUR/d*
Grundpreis je WE brutto
0,07 EUR/d*
* Die aufgeführten Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es daher zu den angegebenen Werten zu Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen.
1.2.2
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage
aus gewerblicher/landwirtschaftlicher und sonstiger Benutzung
Gewerbe in Wohn- und Nichtwohnbauten ohne einen eigenen Trinkwasseranschluss wird jeweils einer WE gleichgesetzt. (Bsp. Arztpraxen, Architektenbüros u. ä.) Dies gilt nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus, die Lebensmittelpunkt ist, ausgeübt wird.
Erfolgt die Benutzung über einen eigenen Trinkwasseranschluss, wird der Grundpreis in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss der installierten Wasserzähler erhoben. (Bsp. Tankstellen, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten, Stallanlagen, Erholungsgrundstücke, Gärten u. ä.)
Die Staffelung des Grundpreises erfolgt entsprechend dem Nenndurchfluss der Wasserzähler:
Nenndurchfluss | Qn (m³/h) | bis 2,5 | 6 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | |
bzw. nach MID | Q3 (m³/h) | bis 4 | 10 | 16 | 25 | 33 | 40 | Sonder- größe | |
Grundpreis (netto EUR/d) | 0,15 | 0,37 | 0,61 | 0,92 | 1,23 | 1,53 | 1,84 | ||
zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer von zzt. 7%* | 0,01 | 0,03 | 0,04 | 0,06 | 0,09 | 0,11 | 0,13 | ||
Grundpreis (brutto EUR/d)* | 0,16 | 0,40 | 0,65 | 0,98 | 1,32 | 1,64 | 1,97 |
Nenndurchfluss | Qn (m³/h) | 40 | 50 | 60 | 100 | 150 | 250 |
bzw. nach MID | Q3 (m³/h) | 63 | 81 | 100 | 160 | 250 | 400 |
Grundpreis (netto EUR/d) | 2,45 | 3,07 | 3,68 | 6,14 | 9,20 | 15,34 | |
zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer von zzt. 7%* | 0,17 | 0,21 | 0,26 | 0,43 | 0,64 | 1,07 | |
Grundpreis (brutto EUR/d)* | 2,62 | 3,28 | 3,94 | 6,57 | 9,84 | 16,41 |
neu nach MID – Measurement Instrument Directive / Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG
(üblicher Hauswasserzähler ist Qn 2,5 bzw. Q3 4)
Basis: Anzahl der Wasserzähler
Ist im Einzelfall kein Wasserzähler vorhanden, so erfolgt die Festlegung des Grundpreises auf der Basis von vergleichbaren Anschlussverhältnissen.
2.
Abwassertarif
Erläuterungen:
– zentrale Schmutzwasserentsorgung – bedeutet leitungsgebundene Entsorgung
– dezentrale Schmutzwasserentsorgung – bedeutet mobile Entsorgung wie Fäkalientransport aus abflusslosen Gruben
2.1
Mengenentgelt Schmutzwasserentsorgung – zentral/dezentral-
(ohne Fäkalschlammentsorgung aus KKA = Kleinkläranlagen)
Bruttoendpreis
2,89 EUR/m³
Bezugsgröße für die Schmutzwasserberechnung – zentral/dezentral – ist die Trinkwassermenge, die auf das Grundstück geliefert und/oder dort gewonnen wird, zuzüglich dem Niederschlagswasser, das im häuslichen Bereich verwertet wird und nachweislich als Schmutzwasser zu entsorgen ist.
Nachweislich nicht in die Abwasseranlagen eingeleitete Mengen (Gartenzähler/Produkteingang) werden auf Antragstellung abgesetzt. Bei vorhandenen Abwassermesseinrichtungen für Einleitungen in die Kanalisation gilt die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge.
2.2
Grundpreis Schmutzwasserentsorgung – zentral/dezentral- (ohne KKA)
(Ein Grundpreis wird für die Entsorgung von KKA nicht erhoben)
2.2.1
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage aus Wohnbebauung
Bemessungsmaßstab für den Grundpreis bildet die Wohnungseinheit. Eine Wohnungseinheit bildet jede in sich abgeschlossene bzw. separierte Wohnung mit Bad und Küche.Die Führung eines Haushaltes muss dort möglich sein.
Grundpreis je WE brutto
0,20 EUR/d
2.2.2
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage aus gewerblicher/landwirtschaftlicher und sonstiger Benutzung
Gewerbe in Wohn- und Nichtwohnbauten ohne einen eigenen Abwasseranschluss wird jeweils einer WE gleichgesetzt. (Bsp. Arztpraxen, Architektenbüros u. ä.) Dies gilt nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus, die Lebensmittelpunkt ist, ausgeübt wird.
Erfolgt die Benutzung über einen eigenen Abwasseranschluss, wird der Grundpreis in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss der installierten Wasserzähler erhoben. (Bsp. Tankstellen, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten, Stallanlagen, Erholungsgrundstücke, Gärten u. ä.)
Für die Staffelung des Grundpreises bildet der Nenndurchfluss der Wasserzähler für die Ermittlung der Trinkwassermenge gemäß Punkt 2.1 die Bemessungsgrundlage.
Nenndurchfluss | Qn (m³/h) | bis 2,5 | 6 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | 40 | 50 | 60 | 100 | 150 | 250 |
bzw. nach MID | Q3 (m³/h) | bis 4 | 10 | 16 | 25 | 33 | 40 | Sonder- größe | 63 | 81 | 100 | 160 | 250 | 400 |
Grundpreis (brutto EUR/d) | 0,20 | 0,49 | 0,81 | 1,21 | 1,62 | 2,01 | 2,42 | 3,23 | 4,03 | 4,84 | 8,07 | 12,10 | 20,17 |
neu nach MID – Measurement Instrument Directive / Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG
Ist im Einzelfall kein Wasserzähler vorhanden oder unterscheidet sich die Kapazitätsvorhaltung Schmutzwasser (SW) von Trinkwasser (TW), so erfolgt die Festlegung des Grundpreises auf der Basis von vergleichbaren Anschlussverhältnissen.
2.3
Niederschlagswasserentsorgung
Bruttoendpreis
1,11 EUR/m²
Bezugsgröße für die Niederschlagswasserberechnung ist die bebaute und befestigte Grundstücksfläche, durch Abflussbeiwerte bereinigt, von der eine Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage erfolgt.
Bei der Niederschlagswassernutzung ist entsprechend Punkt 2.1. zu berücksichtigen.
2.4
Mengenentgelt Fäkalschlammentsorgung aus KKA
Bruttoendpreis
Stadt Frankfurt (Oder)
44,00 EUR/m³
Stadt Müllrose
44,00 EUR/m³
Kommunen Amt Odervorland
44,00 EUR/m³
II.
Nebenleistungen
1.
Herstellen einer Trinkwasserhausanschlussleitung
1.1
Grundpauschale (netto)
Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung bis Nennweite DN 400 erfolgen.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!
1.865,42 EUR
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
130,58 EUR
Grundpauschale (brutto)
1.996,00 EUR
1.2
Einheitspreis (netto)
Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum,
Anschlussdimension ≤ DN 50 an die Versorgungsleitung
128,97 EUR/m
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
9,03 EUR/m
Einheitspreis (brutto)
138,00 EUR/m
1.3
Folgende Leistungen werden als Zuschlag nach Aufmaß abgerechnet:
Grundwasserabsenkungen
126,17 EUR/h
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
8,83 EUR/h
Bruttopreis
135,00 EUR/h
Nach Aufmaß werden weiterhin Hausanschlussleitungen > DN 50 abgerechnet.
1.4
Leistungen für angeordnete archäologische Untersuchungen von Bodendenkmälern
Kostenersatz
Zusätzliche Leistungen, die vorgenannt nicht erfasst sind, werden zum Kostenersatz abgerechnet.
2.
Herstellen eines Abwasser-Grundstücksanschlusses
2.1
Grundpauschale bis 2 m Tiefe (brutto)
Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH sowie Leistungen im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Abwasserleitung im freien Gefälle ≤ DN 600 bzw. an eine Druckleitung ≤ 150.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!
3.924,00 EUR
2.2
Einheitspreis (brutto)
Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum, Aushubtiefe ≤ 2,0 m, Anschlussdimension ≤ DN 300 für die Gefälleleitung
bzw. ≤ DN 50 für die Druckentwässerung
240,00 EUR/m
2.3
Grundpauschale für Tiefen > 2 m (brutto)
Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH sowie Leistungen im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Abwasserleitung im freien Gefälle ≤ DN 600 bzw. an eine Druckleitung ≤ 150.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!
4.240,00 EUR
2.4
Einheitspreis (brutto)
Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum, Aushubtiefe > 2,0 m, Anschlussdimension ≤ DN 300 für die Gefälleleitung
bzw. ≤ DN 50 für die Druckentwässerung
354,00 EUR/m
2.5
Grundpauschale (brutto)
Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH
321,00 EUR
2.6
Folgende Leistungen werden als Zuschlag nach Aufmaß abgerechnet:
1.290,00 EUR/Stck.
Grundwasserabsenkungen zum Bruttopreis von
150,00 EUR/h
2.7
Leistungen für angeordnete archäologische Untersuchungen von Bodendenkmälern
Kostenersatz
Zusätzliche Leistungen, die vorgenannt nicht erfasst sind,werden zum Kostenersatz abgerechnet!
3.
Vermietung von Standrohren
3.1
Zinslose Kaution
Bruttoendpreis
300,00 EUR
3.2
Ausleihentgelt (netto)
2,15 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
0,15 EUR/d
Ausleihentgelt (brutto)
2,30 EUR/d
3.3
Mengenentgelt Trinkwasserverbrauch
Die Berechnung der entnommenen Wassermengen erfolgt anhand der Verbrauchsmessung – siehe Pkt. 1.1. unter Abschnitt I –
4.
Mahnung
2. Mahnung Bruttoendpreis
5,00 EUR
5.
Sperrandrohung
14,00 EUR
6.
Sperrung eines Hausanschlusses Trinkwasser
Bruttoendpreis
60,00 EUR
7.
Wiederinbetriebnahme eines Hausanschlusses Trinkwasser
Wiedereinschaltpreis (netto)
60,00 EUR
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
4,20 EUR
Wiedereinschaltpreis (brutto)
64,20 EUR
8.
Auf- und Abbau eines Bauwasserzählers
8.1
Zinslose Kaution
Bruttoendpreis
– Bauwasserzähler ohne Verschluss
50,00 EUR
– Bauwasserzähler mit Verschluss
200,00 EUR
8.2.
Grundpreis
Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss des eingesetzten Zählers. s. Pkt. 1.2.2 unter Abschnitt I.
8.3.
Mengenentgelt Trinkwasserverbrauch
Die Berechnung der entnommenen Wassermengen erfolgt anhand der Verbrauchsmessung. s. Pkt. 1.1. unter Abschnitt I.
8.4.
Auf- und Abbau Bauwasserzähler (netto)
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
Kostenersatz
9.
Wechselung eines frostgeschädigten Wasserzählers
9.1
Wechselpreis Zähler Qn 2,5 – 10 (netto)
49,53 EUR
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
3,47 EUR
Wechselpreis Qn 2,5 – 10 (brutto)
zzgl. entstehender Materialkosten und Beglaubigungsgebühren
53,00 EUR
9.2
Wechselpreis Zähler > Qn 10 (netto)
95,33 EUR
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
6,67 EUR
Wechselpreis Zähler Qn > 10 (brutto)
zzgl. entstehender Materialkosten und Beglaubigungsgebühren
102,00 EUR
10.
Wechselung eines Wasserzählers zum Zwecke der Zählerprüfung im Kundenauftrag
Sollen Messeinrichtungen auf Wunsch des Kunden nachgeprüft werden, sind von ihm die Kosten der Zählerprüfung einschließlich der Kosten für den Ein- und Ausbau sowie den Transport der Messeinrichtungen zu tragen, falls die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden.
11.
Vermietung Wasserwagen
Mietpreis (netto)
11,78 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
0,82 EUR/d
Mietpreis (brutto)
12,60 EUR/d
Die Berechnung der Wassermenge erfolgt anhand des tatsächlichen
Verbrauchs. Abrechnung An- und Abfahrt erfolgt zum Kostenersatz.
12.
Umverlegung einer Wasserzähleranlage im Auftrag des Kunden (netto)
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
Kostenersatz
13.
Ablesung duch die FWA mbH inkl. Fahrkostenpauschale (netto)
31,78 EUR
zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %
2,22 EUR
Ablesung durch die FWA mbH inkl. Fahrkostenpauschale (brutto)
34,00 EUR
14.
Kostenersatz für notwendige Mehrleistungen im Zusammenhang
mit der Abfuhr abflussloser Fäkaliengruben
14.1
Kein/defekter Ansaugstutzen (brutto)
16,60 EUR je Leerung
14.2
Vergebliche Anfahrt trotz Termin (brutto)
55,00 EUR/Anfuhr
14.3
Notentsorgung (< 48 h Anmeldung) (brutto)
55,00 EUR je Leerung
14.4
Notentsorgung im Bereitschaftsdienst (brutto)
Leistungen Mo. – Fr. im Zeitfenster 16.00 Uhr bis 7.00 Uhr und Wochenende/Feiertag
178,00 EUR je Leerung
14.5
Zusätzliche Schlauchlängen > 6 m (brutto)
1,40 EUR je angefangener
Meter verlegter Schlauch
© FWA mbH