Trinkwasseranschluss

Was muss ein Grundstückseigentümer über den Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung wissen?

Die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA mbH) ist Betreiber der Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasseranlagen für die Städte Frankfurt (Oder) und Müllrose mit ihren Ortsteilen sowie die Gemeinde Jacobsdorf mit den OT Petersdorf, Jacobsdorf, Pillgram, Sieversdorf und die Gemeinde Briesen/OT Biegen.

Die FWA mbH hat die Aufgabe, die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten und das anfallende Abwasser, die Fäkalien der abflusslosen Sammelgruben sowie den nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und das anfallende Niederschlagswasser der Stadt Frankfurt  (Oder) abzuleiten und zu reinigen.

Anschlussbedingungen

Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gelten die Satzungen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung im Gebiet der o. g. Kommunen sowie die Ergänzenden Versorgungsbedingungen der FWA mbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V vom 20.06.1980 – BGBL. S.750) vom 03.03.1995 in der gültigen Neufassung.

Vertragspartner der FWA mbH sind Grundstückseigentümer, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern oder Erbbauberechtigte bzw. deren Bevollmächtigte. Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers können auch Wasserlieferungsverträge in Form einer Ausfallbürgschaft mit Pächtern abgeschlossen werden.

Jedes Grundstück erhält eine eigene Hausanschlussleitung. Als Grundstück wird ohne Rücksicht auf die Grundbucheintragung jeder zusammenhängende Besitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bezeichnet. Nachbarliche Auseinandersetzungen, die sich aus einer Gemeinschaftsversorgung ergeben könnten, werden damit vermieden.

Anschlussleitungen, die über das Grundstück Dritter führen, müssen durch eine Grunddienstbarkeit grundbuchlich gesichert werden.

Für die Eintragung ist jeder Grundstückseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft verantwortlich.

Bauwasserzähler

Für die Errichtung eines Bauwasseranschlusses muss eine Anschlussleitung bis mindestens 1 Meter auf dem Grundstück, sichtbar freigelegt, vorhanden sein. Sie stellt somit eine Zwischenlösung des endgültigen Hausanschlusses dar. Der Bauwasserzähler wird nach Hinterlegung einer Kaution durch die FWA mbH eingebaut.

Der Mieter zahlt an die FWA mbH je ausgeliehenem Bauwasserzähler lt. gültigem Preisblatt:

– den Grundpreis
– die Kosten für den Auf- und Abbau des Bauwasseranschlusses
– den Mengenpreis für das entnommene Trinkwasser und für die eingeleitete Abwassermenge.

Während der Nutzungszeit haftet der Mieter für Beschädigungen aller Art am Bauwasserzähler. Das beinhaltet auch Verunreinigungen und Frostschäden.

Nach Rückgabe des Bauwasserzählers an die FWA mbH wird die Kaution, sofern sich der Bauwasserzähler in unbeschädigtem Zustand befindet, zurückgezahlt.

Hausanschlussleitung

Die Hausanschlussleitung ist die direkte Verbindung von der Versorgungsleitung, einschließlich Anbindeformstück bzw. -armatur, bis zum Hauptabsperrventil vor dem Wasserzähler. Sie geht für den im öffentlichen Bereich liegenden Teil in das Eigentum der FWA mbH über.
Das Eigentum der FWA mbH endet grundsätzlich an der nächstliegenden Grundstücksgrenze, unabhängig davon, ob ein oder mehrere dahinter liegende Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind.


Die Herstellung der Hausanschlüsse erfolgt im Auftrag der FWA mbH von Vertragsfirmen.

Hausanschlussraum und Übergabeschacht

Anschlussleitungen sind in frostfreie und zugängliche Räume an der Gebäudeaußenwand einzuführen. Zur Einführung der Leitungen sind in der Gebäudeaußenwand die erforderlichen Schutzrohre durch den Antragsteller vorzusehen. Art und Größe der Schutzrohre legt die FWA mbH fest.

Schema Trinkwasserhausanschluss

Ist das Grundstück unbebaut und kein Raum zur frostfreien Unterbringung des Wasserzählers vorhanden, besteht auch die Möglichkeit, einen Wasserzählerschacht unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze entsprechend den Vorgaben der FWA mbH zu errichten. Ein Wasserzählerschacht ist auch vorzusehen, wenn die Länge der Grundstücksleitung mehr als 20 m betragen würde.

Wasserzähler

Die FWA mbH stellt für jeden Hausanschluss nur einen Hauptzähler zur Verfügung. Der Einbau und die Plombierung des Wasserzählers erfolgt durch die FWA mbH mit der Inbetriebnahme der Hausanschlussleitung. Die Wasserzähler sind Eigentum der FWA mbH. Durch sie wird der Wasserverbrauch des Kunden gemessen. Die Wasserzähler werden alle sechs Jahre geprüft und geeicht. Das geschieht in einer gesetzlich anerkannten Prüfstelle für Kaltwassermessgeräte.

Kundenanlage

Die Kundenanlage beginnt mit dem KFR-Ventil (kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer). Soweit kein KFR-Ventil eingesetzt worden ist, beginnt die Kundenanlage nach der Absperrarmatur hinter dem Wasserzähler mit anschließendem Rückflussverhinderer. Die Kundenanlage schließt den Rückflussverhinderer ein.

Wasseruhr

Für die Kundenanlage ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Die Kundenanlage darf nur durch einen von der FWA mbH zugelassenen Installateur ausgeführt werden. Sollte durch Schäden an der Kundenanlage oder aus einem anderen Grund Wasser ungenutzt ablaufen, hat der Kunde das durch den Wasserzähler erfasste Wasser zu zahlen.

Material

Im Versorgungsgebiet der FWA mbH werden für Hausanschlussleitungen mit einem Durchmesser DN < 50 mm Kunststoffrohre aus Polyethylen mit hoher Dichte (PE-HD) verwendet. Diese werden im Bereich unter Fundamenten zusätzlich in ein Schutzrohr gelegt.

Für die Kundenanlage dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die mit dem DVGW- oder GS-Prüfzeichen versehen sind.

Kosten

Der Antragsteller muss die Kosten der Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses gemäß des gültigen Preisblattes der Kommune bezahlen. In Härtefällen können mit der FWA mbH individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden.