Zur Antragstellung ist das Formular „Antrag auf Anschluss an das Abwassernetz“ zu nutzen. Das Formular ist persönlich bei der FWA zu erhalten oder auf unserer Webseite unter dem Punkt „Formulare„.
Es ist vollständig ausgefüllt mit einem Grundstückslageplan mit Angaben über die gewünschte Lage und Tiefe des Kontrollschachtes an die FWA mbH einzureichen. Ist der Anschluss des Grundstücks an das öffentliche Kanalnetz möglich, unterbreitet die FWA mbH dem Antragsteller ein konkretes Kostenangebot mit einem Grundstücksanschlusslageplan mit den zur Bauausführung notwendigen technischen Angaben.
Indem der Antragsteller das Kostenangebot bestätigt zurücksendet, beauftragt er die FWA mit der Herstellung des Grundstücksanschlusses.
Nach der Auftragserteilung erfolgt die Herstellung des Grundstücksanschlusses durch die FWA oder einer zugelassenen Installations- und Vertragsfirma der FWA. Der Grundstücksanschluss beginnt am Kanal in der Straße und endet i.d.R. ca. 1 Meter hinter der privaten Grundstücksgrenze mit einem Übergabeschacht.
Nach Fertigstellung des Grundstücksanschlusses beauftragt der Grundstückseigentümer einen Fachbetrieb mit der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage (Anlage zwischen Übergabeschacht und Hausinstallation). Die Inbetriebnahme des Anschlusskanals ist der FWA mbH durch ein Formblatt „Rückmeldung Neuanschluss Abwasser“ mitzuteilen. Als Inbetriebnahme gilt die Verbindung der privaten Grundstücksentwässerungsleitung mit der Grundstücksanschlussleitung.
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