Mit dem Bundeskleingartengesetz, welches für jeden Kleingärtner ebenso bindend ist wie für jeden Gartenverein selbst, gelten bestimmte Rahmenbedingungen und Vorgaben. Dazu zählt auch, dass per Gesetz ein Kleingarten abwasserfrei bewirtschaftet werden muss.
Die Praxis sieht aber anders aus. Ein Teil der Kleingärtner hat sich Toiletten gebaut oder einrichten lassen. Viele haben auch ein Waschbecken, in denen mal die Teller vom Grillen abgewaschen werden. Und manche duschen auch in ihrem Garten. Schließlich schlafen ein paar Kleingärtner den ganzen Sommer draußen im Gartenhaus und kommen erst
im Herbst in ihre Stadtwohnung zurück.
Nur sehr wenige Kleingärten verfügen über eine zentrale Schmutzwasserkanalisation. Die Schmutzwässer werden in Sammelgruben aufgefangen. Um die anfallenden Schmutzwässer aus den Kleingärten ordnungsgemäß entsorgen zu können, sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten:
Alternative Lösung ist eine Campingtoilette.
Dabei handelt es sich um eine Chemietoilette. Deren Inhalt darf nicht kompostiert oder im Garten ausgebracht werden. Abwasser aus Campingtoiletten muss immer einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Dies kann mittels Abkippvorrichtung über eine, dem Stand der Technik entsprechende, dichte Abwassersammelgrube des Vereins erfolgen. Andernfalls ist der Behälter mitzunehmen, um den Inhalt einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
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