Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Formular „Antrag auf Anschluss an das Trinkwassernetz/ Bauwasserzählerbereitstellung“.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Planunterlagen (Kopie des amtlichen Lageplans, Grundriss des Gebäudes mit Darstellung des Kellers bzw. des Hausanschlussraumes, Schnittzeichnung) bei. Die vom Bauherrn vorgesehene Trasse der Hausanschlussleitung und der Standort der Wasserzähleranlage müssen im Lageplan und im Grundriss eingetragen sein. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, spätestens aber zwölf Wochen vor der geplanten Ausführung. Beachten Sie bitte, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen müssen. Mit dem Antrag können Sie auch das Setzen eines Zählers für die Bauwasserbereitstellung veranlassen.
Nach Fertigstellung des Hausanschlusses wird der Bauwasserzähler abgebaut und an die FWA mbH zurückgegeben. Das erfolgt entweder durch die FWA mbH nach Information vom Mieter oder durch den Mieter selbst. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung.
Die FWA mbH prüft, ob der Grundstücksanschluss entsprechend Ihres Antrags realisierbar ist. Dies kann auch einen Vor-Ort-Termin einschließen. Dabei werden im Wesentlichen die Lage des Anschlusses und der Standort der Wasserzähleranlage ermittelt.
Ist der Anschluss des betreffenden Grundstücks an das öffentliche Versorgungsnetz möglich, unterbreitet die FWA mbH Ihnen ein konkretes Kostenangebot unter Berücksichtigung gewünschter Eigenleistungen. Die Eigenleistung besteht aus den Ausschachtungsarbeiten für den Rohrgraben auf dem privaten Grundstück und dem Setzen der Mehrsparteneinführung. Die Rohrleitungen sollten in einer frostfreien Tiefe von 1,50 m liegen.
Möchten Sie, dass der Anschluss entsprechend des Kostenangebots gebaut wird, teilen Sie das der FWA mbH in Form des „Auftrages zum Anschluss an das Trinkwassernetz“ mit. Nach dieser Auftragserteilung erfolgt die Ausführung durch die FWA mbH und/oder einer Vertragsfirma der FWA mbH.
Der Antragsteller muss die Kosten der Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses und die Bereitstellung von Bauwasser gemäß des gültigen Preisblattes der Kommune bezahlen. In Härtefällen können mit der FWA mbH individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden.
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