Installateurverzeichnis

Ihre Kundenanlage soll errichtet, erweitert oder verändert werden?

Das darf nur ein Installateur.

Nach § 12 (2) der AVBWasserV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser), dürfen nur Installationsunternehmen, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind, Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation ausführen.

Eine Übersicht aller bei der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA mbH) eingetragenen Installateurunternehmen finden Sie in der folgenden Übersicht:

Sie sind ein Installateurbetrieb und wollen sich in unserem Installateurverzeichnis listen lassen?

Sie können sich natürlich auch gern direkt mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen bei Fragen oder Problemen gern weiter.
Unter Kontakt finden Sie unser Kontaktformular bzw. unsere Ansprechpartner mit der jeweiligen Telefonnummer.

Ein Gartenwasserzähler soll eingebaut oder gewechselt werden?

Hinweise zur Antragstellung, Einbau bzw. Wechsel eines Gartenwasserzählers finden Sie unter
dem Punkt „Trinkwasser -> Gartenwasserzähler“ auf dieser Webseite.