Das Abwasserentgelt wird nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet. Trinkwasser, das für die Gartenbewässerung genutzt und deshalb nicht als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, kann bei der Berechnung des Entwässerungsentgelts auf Antrag abgesetzt werden. Der Nachweis hierfür ist über einen kundeneigenen Gartenwasserzähler zu erbringen, der den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen muss.
Die Kosten für die Anschaffung, Installation und Wartung trägt der Kunde. Der Einbau des Gartenwasserzählers ist durch ein Formblatt „Installationsanzeige/Zählerwechselbeleg für kundeneigene Wasserzähler“ bei der FWA mbH anzumelden.
Die Zwischenzähler sind durch die FWA mbH oder durch zugelassene Installationsunternehmen zu plombieren.
Ersteinbau grundsätzlich zulässig durch: | – Installationsunternehmen* |
– FWA mbH | |
Wechsel grundsätzlich zulässig durch: | – Kunde |
– Installationsunternehmen | |
– FWA mbH |
* das Installationsunternehmen muss im Installateurverzeichnis der FWA mbH eingetragen sein und die Leistung Ersteinbau/Wechslung der Gartenwasserzähler einschließlich Plombierung des Gartenwasserzählers anbieten.
Wasserzähler werden von der Eichbehörde oder den staatlich anerkannten Prüfstellen als geeicht bzw. beglaubigt gekennzeichnet. Das an zweiter Stelle stehende Zeichen (Jahresbezeichnung) gibt jeweils an, in welchem Jahr die Eichung bzw. Beglaubigung erfolgte.
Die Eichung oder Beglaubigung gilt nicht unbegrenzt. Für die Kaltwasserzähler und somit auch für die Gartenwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Das bedeutet, dass spätestens mit Ablauf dieser Fristen die Wasserzähler erneut geeicht oder beglaubigt sein oder durch gültig geeichte/beglaubigte ersetzt werden müssen (aus Kostengründen empfiehlt sich nur der Wechsel).
So funktioniert der Wechsel:
Wählen Sie aus den 4 möglichen Varianten, die für Sie beste und preiswerteste Variante aus:
Variante 1
Sie beauftragen die FWA mbH mit dem Wechsel. Nutzen Sie doch gleich unser Formular „Kostenangebot/Autragsbestätigung Wechselung/Einbau/Verplombung kundeneigener Wasserzähler (Gartenwasserzähler, Abwasserzähler)“. Wir schicken Ihnen das Kostenangebot auf Wunsch auch gerne zu.
Kosten:
Wechselung gleichzeitig mit dem Turnuswechsel des Hauptzählers: | 29,41 € netto |
35,00 € brutto | |
Wechselung nicht gleichzeitig mit dem Turnuswechsel des Hauptzählers: | 50,42 € netto |
60,00 € brutto |
Gerne beraten wir Sie, welches der beiden Angebote speziell für Sie zutrifft. Die Lieferung des Gartenwasserzählers sowie die notwendige Verplombung des Gartenwasserzählers ist in beiden Fällen bereits im Preis enthalten.
Variante 2
Sie beauftragen eine zugelassene Installationsfirma. Eine Übersicht aller bei der FWA mbH eingetragenen Fachfirmen entnehmen Sie bitte dem „Installateurfachverzeichnis“. Dort sind die Installationsunternehmen, die die Leistung Ersteinbau/Wechslung der Gartenwasserzähler einschließlich Plombierung des Gartenwasserzählers anbieten, separat aufgeführt.
Kosten:
entsprechend Angebot der Fachfirma
Variante 3
Sie beauftragen mit dem Wechsel des Gartenwasserzählers eine nicht von der FWA mbH zugelassene Installationsfirma bzw. eine zugelassene Installationsfirma, die die Leistung Verplombung des Gartenwasserzählers nicht anbietet.
In diesem Fall fallen neben den Kosten der Fachfirma weitere Kosten für die erforderliche Plombierung des Gartenzählers an.
Kosten:
entsprechend Angebot der Fachfirma zzgl. Kosten Verplombung
Verplombung durch FWA mbH: | 23,78 € netto |
28,30 € brutto |
Die Verplombung ist nach dem Zählerwechsel bei der FWA mbH zu beauftragen. Nutzen Sie für die Auftragserteilung an die FWA mbH das Formular: „Kostenangebot/Autragsbestätigung Wechselung/Einbau/Verplombung kundeneigener Wasserzähler (Gartenwasserzähler, Abwasserzähler)“.
Ohne Plombe kann der Zähler leider nicht anerkannt werden.
Variante 4
Sie wechseln den Gartenwasserzähler selbst. Der von Ihnen angeschaffte Gartenwasserzähler muss von der Eichbehörde oder den staatlich anerkannten Prüfstellen durch den Hauptstempel als geeicht bzw. beglaubigt gekennzeichnet worden sein.
Kosten:
Preis Gartenwasserzähler entsprechend Angebot (z. B. Baumarkt).
In diesem Fall fallen neben den Anschaffungskosten des Gartenwasserzählers weitere Kosten durch die erforderliche Plombierung des Gartenwasserzählers an:
Verplombung durch FWA mbH: | 23,78 € netto |
28,30 € brutto |
Die Verplombung ist nach dem Zählerwechsel bei der FWA mbH zu beauftragen. Nutzen Sie für die Auftragserteilung an die FWA mbH das Formular: „Kostenangebot/Autragsbestätigung Wechselung/Einbau/Verplombung kundeneigener Wasserzähler (Gartenwasserzähler, Abwasserzähler)“.
Ohne Plombe kann der Zähler leider nicht anerkannt werden.
Die ausgewiesenen Preise sind gültig ab 01.01.2022.
Hinweis:
Erfolgt der Wechsel des Gartenwasserzählers bis zum 31.12. des Eichablaufjahres nicht, kann dieser ab dem 01.01. des Folgejahres leider nicht mehr in der Rechnungslegung berücksichtigt werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die seitens der FWA mbH auf Ihrer Trink- und Schmutzwasserrechnung gegebenen Hinweise. Das heißt, in dem laufenden Kalenderjahr ist die Wechslung des Gartenwasserzählers, einschließlich Plombierung vorzunehmen und der FWA mbH mittels des Formblattes „Installationsanzeige/Zählerwechselbeleg für kundeneigene Wasserzähler“ anzuzeigen.
© FWA mbH