Zum 01.07.2020 werden in Umsetzung des Konjunkturpaketes der Bundesregierung zur Milderung der Wirkungen infolge der Coronapandemie nachfolgende Wasser- und Abwasserentgelte bis zum 31.12.2020 in Kraft gesetzt.
Die Entgelte werden im Namen und Auftrag der vorstehend aufgeführten Kommunen durch die FWA mbH erhoben.
I.
Hauptleistungen
1.
Wassertarif
* Die aufgeführten Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es daher zu den angegebenen Werten zu Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen.
1.1.
Mengenentgelt (netto)
1,56 EUR/m³
0,08 EUR/m³*
Mengenentgelt (brutto)
1,64 EUR/m³*
1.2.
Grundpreis
1.2.1.
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage aus Wohnbebauung
Bemessungsmaßstab für den Grundpreis bildet die Wohnungseinheit (WE). Eine Wohnungseinheit bildet jede in sich abgeschlossene bzw. separierte Wohnung mit Bad und Küche. Die Führung eines Haushaltes muss dort möglich sein.
Grundpreis je 1. WE netto
0,15 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
0,01 EUR/d*
Grundpreis je WE brutto
0,16 EUR/d*
Grundpreis je 2. WE ff. netto
0,07 EUR/d
0,00 EUR/d*
Grundpreis je WE brutto
0,07 EUR/d*
* Die aufgeführten Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es daher zu den angegebenen Werten zu Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen.
1.2.2.
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage
aus gewerblicher/landwirtschaftlicher und sonstiger Benutzung
Gewerbe in Wohn- und Nichtwohnbauten ohne einen eigenen Trinkwasseranschluss wird jeweils einer WE gleichgesetzt. (Bsp. Arztpraxen, Architektenbüros u. ä.) Dies gilt nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus, die Lebensmittelpunkt ist, ausgeübt wird.
Erfolgt die Benutzung über einen eigenen Trinkwasseranschluss, wird der Grundpreis in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss der installierten Wasserzähler erhoben. (Bsp. Tankstellen, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten, Stallanlagen, Erholungsgrundstücke, Gärten u. ä.)
Die Staffelung des Grundpreises erfolgt entsprechend dem Nenndurchfluss der Wasserzähler:
Nenndurchfluss | Qn (m³/h) | bis 2,5 | 6 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | |
bzw. nach MID | Q3 (m³/h) | bis 4 | 10 | 16 | 25 | 33 | 40 | Sonder- größe | |
Grundpreis (netto EUR/d) | 0,15 | 0,37 | 0,61 | 0,92 | 1,23 | 1,53 | 1,84 | ||
zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %* | 0,01 | 0,02 | 0,03 | 0,05 | 0,06 | 0,08 | 0,09 | ||
Grundpreis (brutto EUR/d)* | 0,16 | 0,39 | 0,64 | 0,97 | 1,29 | 1,61 | 1,93 |
Nenndurchfluss | Qn (m³/h) | 40 | 50 | 60 | 100 | 150 | 250 |
bzw. nach MID | Q3 (m³/h) | 63 | 81 | 100 | 160 | 250 | 400 |
Grundpreis (netto EUR/d) | 2,45 | 3,07 | 3,68 | 6,14 | 9,20 | 15,34 | |
zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %* | 0,12 | 0,15 | 0,18 | 0,31 | 0,46 | 0,77 | |
Grundpreis (brutto EUR/d)* | 2,57 | 3,22 | 3,86 | 6,45 | 9,66 | 16,11 |
neu nach MID – Measurement Instrument Directive / Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG
(üblicher Hauswasserzähler ist Qn 2,5 bzw. Q3 4)
Basis: Anzahl der Wasserzähler
Ist im Einzelfall kein Wasserzähler vorhanden, so erfolgt die Festlegung des Grundpreises auf der Basis von vergleichbaren Anschlussverhältnissen.
2.
Abwassertarif
Erläuterungen:
– zentrale Schmutzwasserentsorgung – bedeutet leitungsgebundene Entsorgung
– dezentrale Schmutzwasserentsorgung – bedeutet mobile Entsorgung wie Fäkalientransport aus abflusslosen Gruben
2.1.
Mengenentgelt Schmutzwasserentsorgung – zentral/dezentral-
(ohne Fäkalschlammentsorgung aus KKA = Kleinkläranlagen)
Bruttoendpreis
2,54 EUR/m³
Bezugsgröße für die Schmutzwasserberechnung – zentral/dezentral – ist die Trinkwassermenge, die auf das Grundstück geliefert und/oder dort gewonnen wird, zuzüglich dem Niederschlagswasser, das im häuslichen Bereich verwertet wird und nachweislich als Schmutzwasser zu entsorgen ist.
Nachweislich nicht in die Abwasseranlagen eingeleitete Mengen (Gartenzähler/Produkteingang) werden auf Antragstellung abgesetzt. Bei vorhandenen Abwassermesseinrichtungen für Einleitungen in die Kanalisation gilt die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge.
2.2.
Grundpreis Schmutzwasserentsorgung – zentral/dezentral- (ohne KKA)
(Ein Grundpreis wird für die Entsorgung von KKA nicht erhoben)
2.2.1.
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage aus Wohnbebauung
Bemessungsmaßstab für den Grundpreis bildet die Wohnungseinheit. Eine Wohnungseinheit bildet jede in sich abgeschlossene bzw. separierte Wohnung mit Bad und Küche.Die Führung eines Haushaltes muss dort möglich sein.
Grundpreis je WE brutto
0,19 EUR/d
2.2.2.
Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage aus gewerblicher/landwirtschaftlicher und sonstiger Benutzung
Gewerbe in Wohn- und Nichtwohnbauten ohne einen eigenen Abwasseranschluss wird jeweils einer WE gleichgesetzt. (Bsp. Arztpraxen, Architektenbüros u. ä.) Dies gilt nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus, die Lebensmittelpunkt ist, ausgeübt wird.
Erfolgt die Benutzung über einen eigenen Abwasseranschluss, wird der Grundpreis in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss der installierten Wasserzähler erhoben. (Bsp. Tankstellen, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten, Stallanlagen, Erholungsgrundstücke, Gärten u. ä.)
Für die Staffelung des Grundpreises bildet der Nenndurchfluss der Wasserzähler für die Ermittlung der Trinkwassermenge gemäß Punkt 2.1. die Bemessungsgrundlage.
Nenndurchfluss | Qn (m³/h) | bis 2,5 | 6 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | 40 | 50 | 60 | 100 | 150 | 250 |
bzw. nach MID | Q3 (m³/h) | bis 4 | 10 | 16 | 25 | 33 | 40 | Sonder- größe | 63 | 81 | 100 | 160 | 250 | 400 |
Grundpreis (brutto EUR/d) | 0,19 | 0,48 | 0,79 | 1,18 | 1,58 | 1,96 | 2,36 | 3,15 | 3,93 | 4,72 | 7,87 | 11,79 | 19,66 |
neu nach MID – Measurement Instrument Directive / Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG
Ist im Einzelfall kein Wasserzähler vorhanden oder unterscheidet sich die Kapazitätsvorhaltung Schmutzwasser (SW) von Trinkwasser (TW), so erfolgt die Festlegung des Grundpreises auf der Basis von vergleichbaren Anschlussverhältnissen.
2.3.
Niederschlagswasserentsorgung
Bruttoendpreis
1,03 EUR/m²
Bezugsgröße für die Niederschlagswasserberechnung ist die bebaute und befestigte Grundstücksfläche, durch Abflussbeiwerte bereinigt, von der eine Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage erfolgt.
Bei der Niederschlagswassernutzung ist entsprechend Punkt 2.1. zu berücksichtigen.
2.4.
Mengenentgelt Fäkalschlammentsorgung aus KKA
Bruttoendpreis
Stadt Frankfurt (Oder)
36,31 EUR/m³
Stadt Müllrose
36,31 EUR/m³
Kommunen Amt Odervorland
36,31 EUR/m³
II.
Nebenleistungen
1.
Herstellen einer Trinkwasserhausanschlussleitung (TW-HAL)
1.1.
Grundpauschale (netto)
Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung bis Nennweite DN 400 erfolgen.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!
1.320,56 EUR
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
66,03 EUR
Grundpauschale (brutto)
1.386,59 EUR
1.2.
Einheitspreis (netto)
Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum,
Anschlussdimension < DN 50 für die Versorgungsleitung
118,69 EUR/m
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
5,93 EUR/m
Einheitspreis (brutto)
1.3.
Folgende Leistungen werden als Zuschlag nach Aufmaß abgerechnet:
Grundwasserabsenkungen
98,60 EUR/h
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
4,93 EUR/h
Bruttopreis
103,53 EUR/h
Nach Aufmaß werden weiterhin Hausanschlussleitungen > DN 50 abgerechnet.
1.4.
Leistungen für angeordnete archäologische Untersuchungen von Bodendenkmälern
Kostenersatz
Zusätzliche Leistungen, die vorgenannt nicht erfasst sind, werden zum Kostenersatz abgerechnet.
2.
Herstellen eines Abwasser-Grundstücksanschlusses (AW-GAL)
2.1.
Grundpauschale bis 2 m Tiefe (brutto)
Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH sowie Leistungen im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Abwasserleitung im freien Gefälle < DN 600 bzw. an eine Druckleitung < 150.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!
2.2.
Einheitspreis (brutto)
Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum, Aushubtiefe < 2,0 m, Anschlussdimension < DN 300 für die Gefälleleitung
bzw. < DN 50 für die Druckentwässerung
2.3.
Grundpauschale > 2 m Tiefe (brutto)
Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH sowie Leistungen im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Abwasserleitung im freien Gefälle < DN 600 bzw. an eine Druckleitung < 150.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!
2.4.
Einheitspreis (brutto)
Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum, Aushubtiefe = 2,0 m, Anschlussdimension < DN 300 für die Gefälleleitung
bzw. < DN 50 für die Druckentwässerung
2.5.
Folgende Leistungen werden als Zuschlag nach Aufmaß abgerechnet:
Grundwasserabsenkungen zum Bruttopreis von
2.6.
Leistungen für angeordnete archäologische Untersuchungen von Bodendenkmälern
Kostenersatz
Zusätzliche Leistungen, die vorgenannt nicht erfasst sind,werden zum Kostenersatz abgerechnet!
3.
Vermietung von Standrohren
3.1.
Zinslose Kaution
Bruttoendpreis
300,00 EUR
3.2.
Ausleihentgelt (netto)
1,20 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
0,06 EUR/d
Ausleihentgelt (brutto)
1,26 EUR/d
3.3.
Mengenentgelt Trinkwasserverbrauch
Die Berechnung der entnommenen Wassermengen erfolgt anhand der Verbrauchsmessung – siehe Pkt. 1.1. unter Abschnitt I –
4.
Mahnung
2. Mahnung Bruttoendpreis
5,00 EUR
5.
Sperrandrohung
12,00 EUR
6.
Sperrung eines Hausanschlusses Trinkwasser
Bruttoendpreis
49,00 EUR
7.
Wiederinbetriebnahme eines Hausanschlusses Trinkwasser
Wiedereinschaltpreis (netto)
49,00 EUR
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
2,45 EUR
Wiedereinschaltpreis (brutto)
8.
Auf- und Abbau eines Bauwasserzählers
8.1.
Zinslose Kaution
Bruttoendpreis
– Bauwasserzähler ohne Verschluss
50,00 EUR
– Bauwasserzähler mit Verschluss
200,00 EUR
8.2.
Grundpreis
Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss des eingesetzten Zählers. s. Pkt. 1.2.2 unter Abschnitt I.
8.3.
Mengenentgelt Trinkwasserverbrauch
Die Berechnung der entnommenen Wassermengen erfolgt anhand der Verbrauchsmessung. s. Pkt. 1.1. unter Abschnitt I.
8.4.
Auf- und Abbau Bauwasserzähler (netto)
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
Kostenersatz
9.
Wechselung eines frostgeschädigten Wasserzählers
9.1.
Wechselpreis Zähler Qn 2,5 – 10 (netto)
42,43 EUR
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
2,12 EUR
Wechselpreis Qn 2,5 – 10 (brutto)
zzgl. entstehender Materialkosten und Beglaubigungsgebühren
44,55 EUR
9.2.
Wechselpreis Zähler > Qn 10 (netto)
86,73 EUR
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
4,34 EUR
Wechselpreis Zähler Qn > 10 (brutto)
zzgl. entstehender Materialkosten und Beglaubigungsgebühren
91,07 EUR
10.
Wechselung eines Wasserzählers zum Zwecke der Zählerprüfung im Kundenauftrag
Sollen Messeinrichtungen auf Wunsch des Kunden nachgeprüft werden, sind von ihm die Kosten der Zählerprüfung einschließlich der Kosten für den Ein- und Ausbau sowie den Transport der Messeinrichtungen zu tragen, falls die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden.
11.
Genehmigungen Trinkwasser und Abwasser
11.1.
Erstellen einer Vorlagebescheinigung (brutto)
23,88 EUR
11.2.
Bearbeitung eines Schachtscheines ohne Begehung (brutto)
36,84 EUR
11.3.
Bearbeitung eines Schachtscheines mit Begehung (brutto)
91,63 EUR
11.4.
Bearbeitung einer einfachen Stellungnahme oder Begutachtung (brutto)
54,59 EUR
12.
Vermietung Wasserwagen
Mietpreis (netto)
11,78 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
0,59 EUR/d
Mietpreis (brutto)
12,37 EUR/d
Die Berechnung der Wassermenge erfolgt anhand des tatsächlichen
Verbrauchs. Abrechnung An- und Abfahrt erfolgt zum Kostenersatz.
13.
Umverlegung einer Wasserzähleranlage im Auftrag des Kunden (netto)
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
Kostenersatz
14.
Ablesung duch die FWA mbH inkl. Fahrkostenpauschale (netto)
26,17 EUR/d
zzgl. gesetzl. USt im Zeitraum 01.07.-31.12.2020 von 5 %
1,31 EUR/d
Ablesung durch die FWA mbH inkl. Fahrkostenpauschale (brutto)
27,48 EUR/d
© FWA mbH