Abwasseranschluss

Was muss ein Grundstückseigentümer über den Anschluss seines Grundstücks an die Kanalisation wissen?

Die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA mbH) ist Betreiber der Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasseranlagen für die Städte Frankfurt (Oder) und Müllrose mit ihren Ortsteilen sowie die Gemeinde Jacobsdorf mit den OT Petersdorf, Jacobsdorf, Pillgram, Sieversdorf und die Gemeinde Briesen/OT Biegen. Die FWA mbH hat die Aufgabe, die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten und das anfallende Abwasser, die Fäkalien der abflusslosen Sammelgruben sowie den nicht separierten Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und das anfallende Niederschlagswasser der Stadt Frankfurt (Oder) abzuleiten und zu reinigen.

Anschlussbedingungen

Die kommunalen Satzungen über den Anschluss an die öffentlich vorhandene Abwasseranlage und ihre Benutzung besagen, dass Grundstücke, auf denen Abwasser anfällt, an die öffentlichen Entwässerungsanlagen anzuschließen sind. Dafür gelten die Allgemeinen Bedingungen der FWA mbH. Für den Anschluss von Grundstücken an die zentralen Abwasseranlagen der FWA mbH sowie die Einleitung von Abwasser in die Anlagen der FWA mbH gelten die Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB) vom 03.03.1995 in der gültigen Fassung.

Jedes Grundstück erhält einen eigenen Grundstücksanschluss. Als Grundstück wird ohne  Rücksicht auf die Grundbucheintragung jeder zusammenhängende Besitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bezeichnet. Nachbarliche Auseinandersetzungen, die sich aus einer Gemeinschaftsversorgung ergeben könnten, werden damit vermieden.

Anschlussarten

Die Entwässerung erfolgt entsprechend den Vorgaben der FWA mbH nach dem Trennverfahren oder nach dem Mischverfahren im freien Gefälle bzw. über eine Hebeanlage (Druckentwässerung).

In Gebieten des Trennsystems werden Schmutzwasser und Regenwasser in zwei voneinander getrennten Kanalisationssystemen abgeleitet. In diesen Gebieten erhalten die Grundstücke je einen Anschluss an die Schmutz- und soweit erforderlich, an die Regenwasserkanalisation. In Gebieten des Mischsystems werden Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet.

Die Druckentwässerung ist ein System von Pumpstationen, über die Grundstücke entwässert werden, die in eine öffentliche Druckrohrleitung fördern. Wird bei tiefer liegenden Grundstücken der Grundstücksanschluss an die Sammelleitung nicht im freien Gefälle erreicht, ist durch den Eigentümer eine Hebeanlage in eigener Verantwortung zu realisieren.

Grundstücksanschlussleitungen (öffentlicher Bereich)

Die Grundstücksanschlussleitungen sind die direkte Verbindungsleitung zwischen dem Kontrollschacht bzw. dem Pumpenschacht bei einer Druckentwässerung, wenn vorhanden bzw. der Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Leitungsnetz. Der Grundstücksanschluss schließt den Kontrollschacht und die Pumpstation mit ein. Sie gehören zu den Betriebsanlagen der FWA mbH.

Grundstücksentwässerungsleitung (privater Bereich)

Grundstücksentwässerungsanlagen sind Einrichtungen auf dem Grundstück, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zum Grundstücksanschluss dienen.

Nach Fertigstellung der Grundstücksanschlussleitung und nach Aufforderung durch die FWA mbH ist die betriebsfähige Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb von 3 Monaten zu sichern.

Die Grundstücksentwässerungsanlage steht im Eigentum des Anschlussnehmers. Die Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage sind durch einen Fachbetrieb durchzuführen oder sind bei Eigenleistung durch die FWA mbH am offenen Baugraben abzunehmen.

Systemskizze zur Rückstauebene

Sicherung gegen Rückstau

Gegen den Rückstau des Abwassers aus der öffentlichen Abwasseranlage hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden haftet die FWA mbH nicht.

Unter der Rückstauebene liegende Räume, Schmutz- und Niederschlagswasserabläufe usw. müssen gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und sind nur bei Bedarf zu öffnen. Wo die Absperrvorrichtung nicht dauernd geschlossen sein kann oder die Räume unbedingt gegen Rückstau gesichert werden müssen, z. B. Wohn- und Sanitärräume oder gewerbliche Räume, ist das Schmutzwasser mit einer Abwasserhebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben.

Kosten für den Grundstücksanschluss

Der Antragsteller muss die Kosten der Herstellung des Grundstücksanschlusses gemäß des gültigen Preisblattes der Kommune bezahlen.

In Härtefällen können mit der FWA mbH individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden.

Material

Für den Grundstücksanschluss werden vorwiegend PE-, PVC- oder Steinzeugrohre verwendet. Die Rohre haben einen Mindestdurchmesser von 150 mm.

Schema Abwasseranschluss Uponalschacht

Für den Kontrollschacht wird in der Regel ein Uponal-System-Schacht DN 400 gesetzt.
Bei Einleitung von gewerblichem Abwasser wird ein begehbarer Schacht verlangt, der oftmals gleichzeitig als
Probenahmeschacht ausgebildet wird, d. h. das Zulaufrohr ragt 10 cm über der Gerinnesohle in den Schacht.

Für die Grundstücksentwässerungsleitung können Kunststoff-, Steinzeug oder Faserzementrohre verwendet werden.