Preisblatt 2018

Preisblatt der Kommunen Stadt Frankfurt (Oder), Stadt Müllrose, Gemeinde Jacobsdorf
und Gemeinde Briesen, OT Biegen ab 01.01.2018

Zum 01.01.2018 werden nachfolgende Wasser- und Abwasserentgelte in Kraft gesetzt.
Die Entgelte werden im Namen und Auftrag der vorstehend aufgeführten Kommunen durch die FWA mbH erhoben.

I.

Hauptleistungen

1.

Wassertarif

* Die aufgeführten Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es daher zu den angegebenen Werten zu Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen.

1.1.

Mengenentgelt (netto)

1,56 EUR/m³

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7%

0,11 EUR/m³*

Mengenentgelt (brutto)

1,67 EUR/m³*

1.2.

Grundpreis

1.2.1.

Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage aus Wohnbebauung

Bemessungsmaßstab für den Grundpreis bildet die Wohnungseinheit (WE). Eine Wohnungseinheit bildet jede in sich abgeschlossene bzw. separierte Wohnung mit Bad und Küche. Die Führung eines Haushaltes muss dort möglich sein.

Grundpreis je 1. WE netto

0,15 EUR/d

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

0,01 EUR/d*

Grundpreis je WE brutto

0,16 EUR/d*

Grundpreis je 2. WE ff. netto

0,07 EUR/d

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

0,00 EUR/d*

Grundpreis je WE brutto

0,07 EUR/d*

* Die aufgeführten Werte sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der tatsächlichen Abrechnung kann es daher zu den angegebenen Werten zu Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen.

1.2.2.

Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage
aus gewerblicher/landwirtschaftlicher und sonstiger Benutzung

Gewerbe in Wohn- und Nichtwohnbauten ohne einen eigenen Trinkwasseranschluss wird jeweils einer WE gleichgesetzt. (Bsp. Arztpraxen, Architektenbüros u. ä.) Dies gilt nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus, die Lebensmittelpunkt ist, ausgeübt wird.

Erfolgt die Benutzung über einen eigenen Trinkwasseranschluss, wird der Grundpreis in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss der installierten Wasserzähler erhoben. (Bsp. Tankstellen, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten, Stallanlagen, Erholungsgrundstücke, Gärten u. ä.)

Die Staffelung des Grundpreises erfolgt entsprechend dem Nenndurchfluss der Wasserzähler:

NenndurchflussQn (m³/h)bis 2,561015202530
bzw. nach MIDQ3 (m³/h)bis 41016253340

Sonder-

größe

Grundpreis (netto EUR/d)0,150,370,610,921,231,531,84
zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer von z. Z. 7%*0,010,030,040,060,090,110,13
Grundpreis (brutto EUR/d)*0,160,400,650,981,321,641,97
NenndurchflussQn (m³/h)405060100150250
bzw. nach MIDQ3 (m³/h)6381100160250400
Grundpreis (netto EUR/d)2,453,073,686,149,2015,34
zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer von z. Z. 7%*0,170,210,260,430,641,07
Grundpreis (brutto EUR/d)*2,623,283,946,579,8416,41

neu nach MID – Measurement Instrument Directive / Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG

(üblicher Hauswasserzähler ist Qn 2,5 bzw. Q3 4)

Basis: Anzahl der Wasserzähler

Ist im Einzelfall kein Wasserzähler vorhanden, so erfolgt die Festlegung des Grundpreises auf der Basis von vergleichbaren Anschlussverhältnissen.

2.

Abwassertarif

Erläuterungen:
– zentrale Schmutzwasserentsorgung – bedeutet leitungsgebundene Entsorgung
– dezentrale Schmutzwasserentsorgung – bedeutet mobile Entsorgung wie Fäkalientransport aus abflusslosen Gruben

2.1.

Mengenentgelt Schmutzwasserentsorgung – zentral/dezentral-
(ohne Fäkalschlammentsorgung aus KKA = Kleinkläranlagen)

Bruttoendpreis

2,50 EUR/m³

Bezugsgröße für die Schmutzwasserberechnung – zentral/dezentral – ist die Trinkwassermenge, die auf das Grundstück geliefert und/oder dort gewonnen wird, zuzüglich dem Niederschlagswasser, das im häuslichen Bereich verwertet wird und nachweislich als Schmutzwasser zu entsorgen ist.

Nachweislich nicht in die Abwasseranlagen eingeleitete Mengen (Gartenzähler/Produkteingang) werden auf Antragstellung abgesetzt. Bei vorhandenen Abwassermesseinrichtungen für Einleitungen in die Kanalisation gilt die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge.

2.2.

Grundpreis Schmutzwasserentsorgung – zentral/dezentral- (ohne KKA)
(Ein Grundpreis wird für die Entsorgung von KKA nicht erhoben)

2.2.1.

Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage aus Wohnbebauung

Bemessungsmaßstab für den Grundpreis bildet die Wohnungseinheit. Eine Wohnungseinheit bildet jede in sich abgeschlossene bzw. separierte Wohnung mit Bad und Küche.Die Führung eines Haushaltes muss dort möglich sein.

Grundpreis je WE brutto

0,20 EUR/d

2.2.2.

Grundpreis für die Benutzung der öffentlichen Schmutzwasserentsorgungsanlage aus gewerblicher/landwirtschaftlicher und sonstiger Benutzung

Gewerbe in Wohn- und Nichtwohnbauten ohne einen eigenen Abwasseranschluss wird jeweils einer WE gleichgesetzt. (Bsp. Arztpraxen, Architektenbüros u. ä.) Dies gilt nicht, wenn die gewerbliche Tätigkeit aus einer Wohnung heraus, die Lebensmittelpunkt ist, ausgeübt wird.

Erfolgt die Benutzung über einen eigenen Abwasseranschluss, wird der Grundpreis in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss der installierten Wasserzähler erhoben. (Bsp. Tankstellen, Hotels, Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten, Stallanlagen, Erholungsgrundstücke, Gärten u. ä.)

Für die Staffelung des Grundpreises bildet der Nenndurchfluss der Wasserzähler für die Ermittlung der Trinkwassermenge gemäß Punkt 2.1. die Bemessungsgrundlage.

NenndurchflussQn (m³/h)bis 2,561015202530405060100150250
bzw. nach MIDQ3 (m³/h)bis 41016253340

Sonder-

größe

6381100160250400
Grundpreis (brutto EUR/d)0,200,490,811,211,622,012,423,234,034,848,0712,1020,17

neu nach MID – Measurement Instrument Directive / Europäische Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG

Ist im Einzelfall kein Wasserzähler vorhanden oder unterscheidet sich die Kapazitätsvorhaltung Schmutzwasser (SW) von Trinkwasser (TW), so erfolgt die Festlegung des Grundpreises auf der Basis von vergleichbaren Anschlussverhältnissen.

2.3.

Niederschlagswasserentsorgung

Bruttoendpreis

1,06 EUR/m²

Bezugsgröße für die Niederschlagswasserberechnung ist die bebaute und befestigte Grundstücksfläche, durch Abflussbeiwerte bereinigt, von der eine Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage erfolgt. Bei der Niederschlagswassernutzung ist entsprechend Punkt 2.1. zu berücksichtigen.

2.4.

Mengenentgelt Fäkalschlammentsorgung aus KKA

Bruttoendpreis

Stadt Frankfurt (Oder)

29,80 EUR/m³

Stadt Müllrose

29,80 EUR/m³

Kommunen Amt Odervorland

29,80 EUR/m³

II.

Nebenleistungen

1.

Herstellen einer Trinkwasserhausanschlussleitung (TW-HAL)

1.1.

Grundpauschale (netto)

Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen der FWA mbH sowie Leistungen, die im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung bis Nennweite <  DN 100 erfolgen.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!

1.183,18 EUR

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

82,82 EUR

Grundpauschale (brutto)

1.266,00 EUR

1.2.

Einheitspreis (netto)

Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum,
Anschlussdimension < DN 50 für die Versorgungsleitung

82,24 EUR/m

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

5,76 EUR/m

Einheitspreis (brutto)

88,00 EUR/m

1.3.

Folgende Leistungen werden als Zuschlag nach Aufmaß abgerechnet:

Grundwasserabsenkungen

Nettopreis

91,59 EUR/h

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

6,41 EUR/h

Bruttopreis

98,00 EUR/h

Nach Aufmaß werden weiterhin Hausanschlussleitungen > DN 50 abgerechnet.

Zusätzliche Leistungen, die vorgenannt nicht erfasst sind, werden zum Kostenersatz abgerechnet.

2.

Herstellen eines Abwasser-Grundstücksanschlusses (AW-GAL)

2.1.

Grundpauschale bis 2 m Tiefe (brutto)

Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen
der FWA mbH sowie Leistungen im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Abwasserleitung im freien Gefälle < DN 600 bzw. an eine Druckleitung < 150.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!

2.530,00 EUR

2.2.

Grundpauschale > 2 m Tiefe (brutto)

Abgegolten sind durch diese Grundpauschale Verwaltungsaufwendungen
der FWA mbH sowie Leistungen im Zusammenhang mit den Anbindungsarbeiten im öffentlichen Bauraum für einen Regelanschluss an eine öffentliche Abwasserleitung im freien Gefälle < DN 600 bzw. an eine Druckleitung < 150.
Rohrverlegungsarbeiten sind nicht enthalten!

2.710,00 EUR

2.3.

Einheitspreis (brutto)

Preis pro Meter Rohrverlegung und Erdarbeiten im öffentlichen Bauraum, Aushubtiefe < 2,0 m, Anschlussdimension < DN 300 für die Gefälleleitung
bzw. < DN 50 für die Druckentwässerung

193,00 EUR/m

2.4.

Folgende Leistungen werden als Zuschlag nach Aufmaß abgerechnet:

Einheitspreis für Erdarbeiten > 2,0 m Aushubtiefe im öffentlichen Bauraum einschließlich Verbau zum Bruttopreis von

95,00 EUR/m

zusätzliche notwendige Schächte einschl. Erdarbeiten, Lieferung und Montage (brutto)

639,00 EUR/Stck.

Grundwasserabsenkungen zum Bruttopreis von

109,00 EUR/h

Zusätzliche Leistungen, die vorgenannt nicht erfasst sind,werden zum Kostenersatz abgerechnet!

3.

Vermietung von Standrohren

3.1.

Zinslose Kaution

Bruttoendpreis

300,00 EUR

3.2.

Ausleihentgelt (netto)

1,14 EUR/d

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

0,08 EUR/d

Ausleihentgelt (brutto)

1,22 EUR/d

3.3.

Mengenentgelt Trinkwasserverbrauch

Die Berechnung der entnommenen Wassermengen erfolgt anhand der Verbrauchsmessung – siehe Pkt. 1.1. unter Abschnitt I –

4.

Mahnung

2. Mahnung Bruttoendpreis

5,00 EUR

5.

Sperrandrohung

12,00 EUR

6.

Sperrung eines Hausanschlusses Trinkwasser

Bruttoendpreis

49,00 EUR

7.

Wiederinbetriebnahme eines Hausanschlusses Trinkwasser

Wiedereinschaltpreis (netto)

49,00 EUR

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

3,43 EUR

Wiedereinschaltpreis (brutto)

52,43 EUR

8.

Auf- und Abbau eines Bauwasserzählers

8.1.

Zinslose Kaution

Bruttoendpreis

– Bauwasserzähler ohne Verschluss

50,00 EUR

– Bauwasserzähler mit Verschluss

200,00 EUR

8.2.

Grundpreis

Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit von dem Nenndurchfluss des eingesetzten Zählers. s. Pkt. 1.2.2 unter Abschnitt I.

8.3.

Mengenentgelt Trinkwasserverbrauch

Die Berechnung der entnommenen Wassermengen erfolgt anhand der Verbrauchsmessung. s. Pkt. 1.1. unter Abschnitt I.

8.4.

Auf- und Abbau Bauwasserzähler (netto)

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

Kostenersatz

9.

Wechselung eines frostgeschädigten Wasserzählers

9.1.

Wechselpreis Zähler Qn 2,5 – 10 (netto)

41,12 EUR

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

2,88 EUR

Wechselpreis Qn 2,5 – 10 (brutto)
zzgl. entstehender Materialkosten und Beglaubigungsgebühren

44,00 EUR

9.2.

Wechselpreis Zähler > Qn 10 (netto)

84,11 EUR

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

5,89 EUR

Wechselpreis Zähler Qn > 10 (brutto)
zzgl. entstehender Materialkosten und Beglaubigungsgebühren

90,00 EUR

10.

Wechselung eines Wasserzählers zum Zwecke der Zählerprüfung im Kundenauftrag

Sollen Messeinrichtungen auf Wunsch des Kunden nachgeprüft werden, sind von ihm die Kosten der Zählerprüfung einschließlich der Kosten für den Ein- und Ausbau sowie den Transport der Messeinrichtungen zu tragen, falls die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden.

11.

Genehmigungen Trinkwasser und Abwasser

11.1.

Erstellen einer Vorlagebescheinigung (brutto)

24,00 EUR

11.2.

Bearbeitung eines Schachtscheines ohne Begehung (brutto)

33,00 EUR

11.3.

Bearbeitung eines Schachtscheines mit Begehung (brutto)

77,00 EUR

11.4.

Bearbeitung einer einfachen Stellungnahme oder Begutachtung (brutto)

48,00 EUR

11.5.

Bearbeitung einer Anschlussbestätigung (brutto)

10,00 EUR

12.

Vermietung Wasserwagen

Mietpreis (netto)

10,28 EUR/d

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

0,72 EUR/d

Mietpreis (brutto)

11,00 EUR/d

Die Berechnung der Wassermenge erfolgt anhand des tatsächlichen
Verbrauchs. Abrechnung An- und Abfahrt erfolgt zum Kostenersatz.

13.

Umverlegung einer Wasserzähleranlage im Auftrag des Kunden (netto)

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

Kostenersatz

14.

Ablesung duch die FWA mbH inkl. Fahrkostenpauschale (netto)

22,52 EUR/d

zzgl. gesetzl. USt von zzt. 7 %

1,58 EUR/d

Ablesung durch die FWA mbH inkl. Fahrkostenpauschale (brutto)

24,10 EUR/d

Dezentrale Entsorgung

Die dezentrale Entsorgung im Entsorgungsgebiet der FWA mbH erfolgt ausschließlich durch:

Stolzenhagener Dienstleistungs- und Logistik GmbH
Goepelstraße 90 b, 15234 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 50096809, Fax 0335 50096810

Die Rechnungslegung für diese dezentrale Entsorgung erfolgt im Namen und im Auftrag der Kommunen durch die FWA mbH

Öffnungszeiten Verkauf, Anschluss- u. Genehmigungswesen

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr