Saugstutzen verbessern mobile Entsorgung

Sie sind ein Ärgernis für die Fahrer der Entsorgungsfahrzeuge: elektronisch verriegelte Tore und freilaufende Hunde. Oder der Slalomparcours mit dem riesigen Fahrzeug um Büsche und Beete bis zur Grube. Unsere Mitarbeiter kämpfen immer wieder mit Problemen bei der mobilen Entsorgung.

Dabei ist mit einer einfachen Maßnahme allen geholfen: der Anbringung eines Saugstutzens am öffentlichen Straßenraum. Grundstückseigner müssen dann nicht mehr zum Entsorgungstermin zu Hause sein, um die Zufahrt zur Grube (3,5 Meter breit, 25 Tonnen Belastung) zu gewährleisten.

Aufbau einer abflusslosen Sammelgrube mit Saugleitung und Saugstutzen

Die Fahrer wiederum müssen sich nicht mehr mit Rangieren und zusätzlichen Schläuchen abmühen, was selten ohne Folgen für den Garten bleibt. Mittlerweile fordert die FWA ihre Kunden dazu auf, an der Grundstücksgrenze einen Saugstutzen mit Anschluss eines Saugschlauches zur Entsorgung der Schmutzwasserfäkalien anzubringen. Dabei verweist der Wasserver- und -entsorger auf § 8 (8) der geltenden Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB).

Grundstückeinfahrt mit ordnungsgemäß installierten Saugstutzen
So soll es aussehen: Wenn die mobile Abfuhr kommt, kann dieses Tor geschlossen bleiben.
Checkliste: So funktioniert es!
  • Eine Saugleitung mit 10 cm Innendurchmesser wird von der Grube bis zur öffentlichen Straße verlegt. Die Saugleitung braucht ein Gefälle zur Grube hin und sollte dort an der tiefsten Stelle platziert sein.
  • Achtung: Grubendeckel nicht vollständig mit Boden u. a. bedecken!
  • In der Grube sollte am Schlauchanfang eine Bügeltülle angebracht sein.
  • Die maximale Saugtiefe liegt bei 3,50 Metern.
  • Die maximale Länge darf unter Berücksichtigung der Pumpenleistung der Fäkalienfahrzeuge ca. 60 Meter nicht überschreiten.
  • Je nach örtlichen Bedingungen kann die Schlauchleitung oberirdisch oder im Erdreich verlegt werden.
  • Zum Absaugen ist am Schlauchende eine sog. Kardan-Kupplung (Perrot-Kupplung, DN 80 oder 100) mit Blinddeckel mittels Schellen zu befestigen. Hilfreich ist eine richtig befestigte Aufständerung. Der Saugstutzen muss frei zugänglich sein!
  • Damit die Anfahrbarkeit des Grundstückes bzw. Saugstutzens gewährleistet ist, müssen die Wege ausreichend befestigt sein (ca. 25 Tonnen Belastung), eine Breite von ca. 3,5 m haben und eine lichte Höhe von ca. 4,0 m gewährleisten (Beschneiden von Hecken und Bäumen). Es dürfen keine engen Kurven vorhanden sein und die Wege müssen schnee- und eisfrei sein.