Wie kommt es zu einem Rückstau?
Rückstau kann bei extremen Niederschlägen, Rohrbrüchen, Verstopfungen, Rohrspülungen und bei anderen außergewöhnlichen Ereignissen entstehen.
Das Kanalnetz ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht auf die Ableitung
von außergewöhnlichen Wassermassen ausgelegt. Bei solchen Ereignissen muss
mit Stau in den Kanälen gerechnet werden.
Das Abwasser steigt dann in den Kanalschächten bis zur Straßenoberfläche
(sog. Rückstauebene) und fließt dort ab.
Liegen nun Entwässerungsobjekte (WC, Waschbecken usw.) unter der
Rückstauebene, wird dort das Wasser austreten und die umliegenden Räume
überfluten. Die Überflutungen lassen sich durch den Einbau von geeigneten
Rückstausicherungen vermeiden.
Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
Bei der Rückstausicherung können zwei Typen unterschieden werden. Diese sind vollautomatische Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse.
Toilettenanlagen und häufig benutzte Entwässerungsanlagen müssen nach DIN EN 12056 mit einer Hebeanlage geschützt werden. Rückstauverschlüsse dürfen, laut DIN EN 12056-4, nur bei
• freiem Gefälle zum Abwasserkanal
• kleinem Benutzerkreis
• Räumen untergeordneter Nutzung
• Vorhandensein eines weiteren WC´s oberhalb der Rückstauebene
• nicht Benutzung der Ablaufstelle bei Rückstau
eingesetzt werden.
Hebeanlagen fördern das anfallende Abwasser über die Rücklaufschleife in den Abwasserkanal. Das funktioniert auch bei Rückstau. Aufgrund der Rücklaufschleife, welche oberhalb der Rückstauebene liegt, kann kein Abwasser über die Einläufe in den Keller eindringen.
Rückstauverschlüsse hingegen blockieren bei einem Rückstau das Ablaufrohr. Dabei können die Einläufe nicht genutzt werden.
Wer haftet für Rückstauschäden?
Nach aktueller Gesetzeslage haftet allein der Grundstückseigentümer bei Rückstauschäden (vgl. dazu §10 Abwasserentsorgungsbedingungen der FWA).
Laut DIN EN 12056 und DIN 1986 ist der Grundstückseigentümer verpflichtet Rückstausicherungen einzusetzen, wenn bei ihm Abwasser unterhalb der Rückstauebene anfällt.
Deshalb empfehlen wir ihnen, sich bei einem Fachmann beraten zu lassen.
© FWA mbH