In unserem Einzugsgebiet liegen über 554,6 km Abwasserleitungen. Um die Funktionsfähigkeit der Abwasserkanalisation zu gewährleisten, ist es notwendig, die Kanäle in bestimmten Abständen mit einem Kanalspülgerät zu reinigen. Die Reinigungsarbeiten werden durch unser Unternehmen im Rahmen eines Spülplanes, entsprechend des Verschmutzungsgrades der Kanalleitungen, durchgeführt. In 2023 wurden insgesamt 28,1 km Kanalleitungen gereinigt. Dabei wurden 72,4 t Kanalsand aus den Leitungen geholt und entsorgt.
Bevor wir die Reinigungsarbeiten mittels Spülfahrzeug verrichten, werden die
betroffenen Anwohner mit einem Flyer „Achtung Kanalnetzspülung“ informiert.
Überprüfen Sie die Lüftung Ihres Schmutzwasserabflusses auf ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit (nach DIN 1986)!
Die DIN 1986 schreibt vor, dass die Hausinstallation der Schmutzwasserleitung am Ende als Lüftungsleitung bis über das Dach zu führen ist. Die Lüftungsleitung darf sich im Querschnitt nicht verjüngen, ist nach oben zu führen und muss am Ende offen sein, um die Belüftung der Hausanschlüsse, z. B. bei Kanalspülarbeiten, zu gewährleisten (Bei nicht intakter Lüftungsleitung ist ein Austritt von Abwasser aus den Geruchsverschlüssen möglich.).
Für Schäden, deren Ursache eine nicht fachgerechte Hausinstallation ist, haftet der Grundstückseigentümer selbst.
• Ein beunruhigendes Rauschen ist durch den Geruchsverschluss der Toilette, Dusche, etc. zu hören.
In diesem Fall brauchen Sie sich nicht weiter zu sorgen. Im Gegenteil, Sie können sicher sein, dass Ihre Hausleitung frei von Verstopfungen ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
• Es kommt zu Wasseraustritt aus dem Geruchsverschluss.
Des Weiteren ist es sinnvoll, bei angekündigter Kanalreinigung die vorhandene Rückstausicherungen (falls vorhanden) zu verschließen, ebenso wie die Abläufe in der Küchenspüle, den Waschbecken sowie der Badewanne mit Abflussstöpseln.
• Es kommt zu einem Wasseraustritt mit Fäkalien.
In einem ordnungsgemäß funktionierenden Entwässerungssystem werden durch die Toilettenspülung die Fäkalien direkt durch die Fall- bzw. Grundleitung in das Hauptkanalsystem gespült. In den häuslichen Entwässerungsleitungen dürfen sich also keine Fäkalien befinden. Sollten dennoch Fäkalien aus der Toilette in das Badezimmer gedrückt worden sein, so müssen sich diese bereits im (Haus-) System angesammelt haben, also eine Verstopfung vorgelegen haben. Anzeichen hierfür sind nicht mehr ganz so leicht abfließendes Wasser oder ein „Gluckern“ in den Leitungen.
Eine Verstopfung bedeutet nicht zwingend, dass das Wasser überhaupt nicht abfließen kann. Es ist möglich, dass sich die „Feststoffe“ an einem Hindernis zurückstauen, das Wasser selbst aber durch den verbliebenen Abflussquerschnitt abläuft. Durch die Ablagerungen verringert sich der Querschnitt der Entlüftung naturgemäß ebenfalls, so dass durch die Spülung des Hauptkanals die Fäkalien herausgedrückt werden.
• Nach der Kanalspülung ist ein übler Geruch bemerkbar.
Lassen Sie einfach wieder Wasser in die Becken laufen, bzw. betätigen Sie die Spülung der Toiletten. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine weitere Kanalluft eintreten. Auch hier gilt die Ursachenbeschreibung wie im vorhergehenden Fall.
Dies gilt übrigens auch, wenn Sie öfters Geruchsprobleme im Hause haben. Bei Badewannen, z.B. die sehr selten benutzt werden, lassen Sie einfach wieder Wasser nachlaufen. Hier könnte das Wasser des Geruchsverschlusses auch „verdunstet“ sein.
• Kann es sein, dass der Spülschlauch fälschlicherweise in den Grundstücksanschluss läuft?
• Können Fäkalien aus dem Hauptkanal in den Grundstücksanschluss hineingedrückt werden?
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