Abwasserbeseitigung in Kleingartenanlagen

Mit dem Bundeskleingartengesetz, welches für jeden Kleingärtner ebenso bindend ist wie für jeden Gartenverein selbst, gelten bestimmte Rahmenbedingungen und Vorgaben. Dazu zählt auch, dass per Gesetz ein Kleingarten abwasserfrei bewirtschaftet werden muss.

Die Praxis sieht aber anders aus. Ein Teil der Kleingärtner hat sich Toiletten gebaut oder einrichten lassen. Viele haben auch ein Waschbecken, in denen mal die Teller vom Grillen abgewaschen werden. Und manche duschen auch in ihrem Garten. Schließlich schlafen ein paar Kleingärtner den ganzen Sommer draußen im Gartenhaus und kommen erst
im Herbst in ihre Stadtwohnung zurück.

Nur sehr wenige Kleingärten verfügen über eine zentrale Schmutzwasserkanalisation. Die Schmutzwässer werden in Sammelgruben aufgefangen. Um die anfallenden Schmutzwässer aus den Kleingärten ordnungsgemäß entsorgen zu können, sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten:

  • Die Entsorgung der Fäkalienbehälter bzw. -gruben vereinbaren Kleingärtner nicht selber mit der FWA oder dem von der FWA beauftragten Entsorgungsunternehmen. Die zentrale Anmeldung erfolgt über den Vorstand des Kleingartenvereins. Der Vorstand sammelt die Informationen aller Parzellen, leitet diese an die FWA weiter und kontaktiert die Entsorgungsfirma für einen gemeinsamen Entsorgungstermin, um das Entsorgungsfahrzeug optimal auszulasten.
    Nicht der Pächter ist Kunde der FWA, sondern der Kleingartenverein.
  • Nach den geltenden Abwasserentsorgungsbedingungen § 8 (8) ist bei Bungalow- und Kleingartenanlagen die Entsorgung mindestens 5 Wochen vor dem 01.03. und dem 30.09. unter der Anzahl der zu entsorgenden Gruben anzumelden.

  • Die Parzellen sind mit einer Nummer sichtbar zu kennzeichnen.

  • Die zu entsorgenden Parzellen müssen für die Fäkalienfahrzeuge anfahrbar sein, d. h.

    • die Wege müssen ausreichend befestigt und ca. 3,5 m breit sein,
    • es muss eine lichte Höhe von 4,0 m gewährleistet werden,
    • es dürfen keine engen Kurven vorhanden sein,
    • an der Parzellengrenze ist ein Saugstutzen anzubringen.

  • Kann das Fäkalienfahrzeug nicht bis zur Parzelle heranfahren, darf der Standort des Fäkalienfahrzeuges bis zur Grube aus technischen Gründen 60 m nicht überschreiten.

Alternative Lösung ist eine Campingtoilette.

Dabei handelt es sich um eine Chemietoilette. Deren Inhalt darf nicht kompostiert oder im Garten ausgebracht werden. Abwasser aus Campingtoiletten muss immer einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Dies kann mittels Abkippvorrichtung über eine, dem Stand der Technik entsprechende, dichte Abwassersammelgrube des Vereins erfolgen. Andernfalls ist der Behälter mitzunehmen, um den Inhalt einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.