Die Geschäftsführung der FWA auf einem Foto beim Europäischen Gerichtshof.

Europäischer Gerichtshof verhandelt über Trinkwasser aus dem Wasserwerk Briesen

Am gestrigen 24. November 2022 fand vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die mündliche Verhandlung zur Frage, ob beim Planfeststellungsbeschluss zur Flutung des Cottbuser Ostsees die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingehalten wird, statt. 

Alle Parteien – die Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (FWA)/Stadt Frankfurt (Oder), die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und die Europäische Kommission – trugen in jeweils 15 Minuten ihre Plädoyers vor, um ihre Position dazulegen. Anschließend stellten die Richter
noch umfangreiche Fragen, um sich ein genaues Bild zu machen. Nach drei Stunden war die Verhandlung beendet. Im März 2023 wird der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung an das Cottbuser Verwaltungsgericht mitteilen.

Hintergrund:

Seit Mai 2019 klagen die Stadt Frankfurt (Oder) und die FWA gemeinsam im Eilverfahren gegen den  Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg zur Flutung des Cottbuser
Ostsees. Aus Sicht der FWA wurden in der Genehmigung die Belange der Trinkwasserversorgung für die Region aus der ohnehin mit Sulfat belasteten Spree nicht ausreichend berücksichtigt.

Mit Beschluss vom 1. Juni 2021 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus dem teilweise stattgegeben. Zwar darf der Cottbuser Ostsee vorerst weiter geflutet werden, allerdings nur bis zu einem Pegel von 61,8 m NHN (Normalhöhenull). An diesem Pegel würde das sulfathaltige Wasser aus dem früheren Tagebau in die Spree überlaufen.

Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof ersucht, den Schutzgehalt der Spree für die Trinkwassergewinnung der FWA gemäß Artikel 7 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu klären. Damit
könnte die FWA ein Stück Rechtsgeschichte schreiben.

Frankfurt (Oder), 25. November 2022

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Anne Silchmüller

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