
Standrohrausleihe: neue Zahlungsmodalitäten ab 2026
Wer temporär Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnehmen möchte – sei es Privatperson oder Firma –, benötigt ein Standrohr. Die Gründe dafür sind vielfältig: anstehende Baumaßnahmen, das Befüllen des Pools, die großflächige Bewässerung von Pflanzen oder auch öffentliche Feste.
Bislang konnte für das ausgeliehene Standrohr bei der FWA eine Kaution in bar hinterlegt werden. Das ist ab 1. Januar 2026 nicht mehr möglich.